QS ermöglicht weiterhin Durchführung von Remote-Kontrollen
Da die Durchführung von QS-Audits aufgrund der Corona-Pandemie oder auch durch die Afrikanische Schweinepest (ASP) teilweise nicht vor Ort zu realisieren war, führte die Qualität und Sicherheit GmbH (QS) im Herbst 2020 zunächst befristet digitale Remote-Kontrollen ein. Diese Möglichkeit soll nach einer bereits erfolgten Verlängerung bis Ende Oktober 2021 nun bis auf Weiteres fortgesetzt werden.
Im Herbst 2020 wurde unter definierten Voraussetzungen die Durchführung von Remote-Kontrollen, welche digital stattfinden, im QS-System ermöglicht. Zunächst war diese Möglichkeit befristet bis zum 30. April 2021 geschaffen und anschließend bis zum 31. Oktober 2021 verlängert worden, da sich die Durchführung von Audits aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus einerseits und der Afrikanischen Schweinepest andererseits als zunehmend schwierig erwies.
Da eine Auditdurchführung vor Ort laut QS in Einzelfällen auch noch im Herbst 2021 wesentlich erschwert oder gar unmöglich sein kann, wurde diese Befristung nun aufgehoben und die Möglichkeit zur Durchführung von Remote-Kontrollen bis auf Weiteres fortgesetzt.
Wie QS mitteilt, stellt die Durchführung von Remote-Kontrollen eine Ausnahmeregelung dar, um die Lieferberechtigung von Betrieben und die Integrität des QS-Systems auch dann noch aufrecht zu erhalten, wenn ein Audit vor Ort aus schwerwiegenden Gründen nicht möglich sei.