23.03.2022rss_feed

QS-Leitfäden: Aktualisierte Erläuterungen im Bereich Schwein

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Die Qualität und Sicherheit GmbH (QS) hat die Erläuterungen zu den QS-Leitfäden Landwirtschaft Schweinehaltung aktualisiert. Anpassungen gibt es im Bereich Schwein bei der Vermarktung von immunokastrierten Ebern - hier wurde der Zeitpunkt für die zweite Impfung von Schweinen gegen Ebergeruch (Immunokastration) angepasst - und bei der Ausstellung von Lieferscheinen von losem Mischfutter, das in Kooperationen hergestellt worden ist.

 

Die Erläuterungen im Bereich Landwirtschaft werden regelmäßig als Ergänzung zu den in den Leitfäden geforderten Kriterien von QS veröffentlicht. Sie dienen als Interpretationshilfe und sind als mitgeltende Anforderungen zu verstehen.

Überarbeitete Kriterien

3.1.4 K.O. Herkunft und Vermarktung (Schwein)

Bei der Vermarktung von Ebern, die gegen Ebergeruch geimpft wurden (immunokastrierte Eber), sollte dies auf dem Lieferschein bzw. der Lebensmittelketteninformation/der Standarderklärung eindeutig angegeben werden. Dabei sei zu beachten, dass alle Tiere, die so vermarktet werden, mindestens zweimal geimpft wurden (im Abstand von mindestens vier Wochen) und dass die zweite (bzw. letzte Dosis vor der Abgabe zur Schlachtung) nicht länger als zehn und nicht kürzer als vier Wochen her ist (Beipackzettel beachten).

 

3.3.5 Zuordnung von Mischfuttermittel-Lieferungen (lose Ware) zu Standortnummern

Darin wurde u.a. klargestellt, dass auf den Lieferscheinen von losen, in Kooperation von mehreren Tierhaltern hergestellten Mischfuttermitteln die VVVO-Nummer des belieferten Betriebs angegeben sein muss.

 

Die aktuellen Dokumente finden Sie in der Dokumentenübersicht bei QS.

 


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