09.07.2024rss_feed

QS: Schlachtbefunddatenerfassung bei Sauen für Schlachter ab jetzt verpflichtend

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Die QS Qualität und Sicherheit GmbH (QS) weitet die Erfassung der Schlachtbefunddaten auf Sauen aus. Für Schlachtunternehmen ist die Erfassung seit dem 1. Juli 2024 verpflichtend. Über die QS-Datenbank werden die Befunde ausgewertet und zur besseren Beurteilung der Tiergesundheit im eigenen Betrieb an die Sauenhalter zurückgemeldet.

 

Nach Abschluss einer Pilotphase, in der die Schlachthöfe die Befunddaten bei der Schlachtung von Sauen an die QS-Datenbank gemeldet haben, hat der Fachbeirat Rind und Schwein in seiner letzten Sitzung die verpflichtende Meldung der Befunddaten für Sauen zum 1. Juli 2024 beschlossen. Damit die Schlachtunternehmen ausreichend Zeit für die Anpassung der Datenerhebung haben, werden die Auditoren diese Anforderung erst ab Januar 2025 in den QS-Audits überprüfen.

 

Schlachtbefunde bei Sauen

Zu den verpflichtenden Schlachtbefunden zählen bei Sauen Liegebeulen, Teilschaden Abszesse, Gelenkentzündungen und Haut, Untauglichkeit des Tieres sowie die Trächtigkeit im letzten Drittel. Über die QS-Datenbank werden die Befunde ausgewertet und zur besseren Beurteilung der Tiergesundheit im eigenen Betrieb an die Sauenhalter zurückgemeldet.

 

QS baut mit der Auswertung der Befunde von Sauen bei der Schlachtung ihr Serviceangebot für Tierhalter weiter aus. Mittlerweile erfasst QS sämtliche Schlachtbefunddaten aller im QS-System abgedeckten Tierarten – hierzu zählen etwa Mastschweine, Hähnchen, Puten und Rinder.


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