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QS-Tiergesundheitsberatung für Schweinemastbetriebe startet

QS Logo neu

Die QS Qualität und Sicherheit GmbH (QS) hat eine verpflichtende Tiergesundheitsberatung für Betriebe eingeführt, deren Befunddaten über einen längeren Zeitraum Auffälligkeiten in der Tiergesundheit zeigen. Ziel ist es, die Tiergesundheit zu verbessern, den Tierschutz zu fördern und so einen Mehrwert für die gesamte Branche zu schaffen. Ab heute, 01.11.2024, werden erstmals betroffene Schweinemastbetriebe ermittelt. Was das für die Betriebe bedeutet, haben wir für Sie zusammengefasst.


Wie die QS Qualität und Sicherheit GmbH (QS) in einem Schreiben an ihre Bündler erläutert, werden ab heute, 01. November 2024 erstmals Schweinemastbetriebe mit deutlich auffälligen Befunden im Rahmen des Projekts Tiergesundheitsberatung ermittelt. Die Mitteilung erhalten die identifizierten Tierhalter über den Befunddaten-Informationsbrief. Das sollte jedoch nur wenige Betriebe in Deutschland betreffen, da eben nur Betriebe mit deutlich auffälligen Befunden in den Fokus kommen sollen. Erste Proberechnungen hatte die QS bereits ab Mai durchgeführt.

 

Tiergesundheitsaudit

Wird ein Betrieb als auffällig identifiziert, muss im ersten Schritt ein sogenanntes Tiergesundheitsaudit durchgeführt werden. Ziel des Audits ist es festzustellen, ob der aus den Befunddaten abgeleitete Beratungsbedarf im Betrieb (noch) besteht. Erst wenn in diesem Audit die Auffälligkeiten bestätigt werden, ist der Tierhalter zur Tiergesundheitsberatung verpflichtet.

 

Betriebe mit Beratungsbedarf

Betriebe mit bestätigtem Beratungsbedarf müssen innerhalb von vier Wochen nach Freigabe des Tiergesundheitsaudit ihren (Erst-)Beratungstermin absolvieren. Dazu müssen die Tierhalter sich für einen zugelassenen Berater aus einer von QS zur Verfügung gestellten Beraterliste entscheiden. Zu organisatorischen Fragen steht Ihnen als Tierhalter Ihr Bündler unterstützend beiseite.

 

Zeitlicher Ablauf und Fristen für die Tierhalter

Betriebe, bei denen ein Beratungsbedarf festgestellt wird, durchlaufen ein festgelegtes Schema (s.u.) mit Tiergesundheitsaudit, Verbesserungszeit, Erfolgskontrolle und Beobachtungsphase. Insgesamt ist der gesamte Beratungszyklus für die Betriebe bis zu zwei Jahre lang. Bei erneuter Auffälligkeit folgt ein weiterer Beratungszyklus mit anschließender Erfolgskontrolle. Wenn der Tierhalter diese nicht besteht, wird er sanktioniert und für drei Monate für Lieferungen ins QS-System gesperrt.

 

Weitere Informationen zur QS-Tiergesundheitsberatung finden Sie hier: https://www.q-s.de/futter-tiere-fleisch/tiergesundheitsberatung.html



Das obenstehende Schema wurde von QS zur Verfügung gestellt und zeigt den Gesamtablauf der Tiergesundheitsberatung ©QS

Das obenstehende Schema wurde von QS zur Verfügung gestellt und zeigt den Gesamtablauf der Tiergesundheitsberatung ©QS


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