28.02.2014rss_feed

Razzia bei VION in Bad Bramstedt – Behördenvorgehen angemessen?

Am Dienstag durchsuchten bei einer Großrazzia auf dem Rinderschlachthof der VION in Bad Bramstedt, rund 250 Beamte im Auftrag der Staatsanwaltschaft Kiel und des Hauptzollamtes Itzehoe den Standort.

 

Ausschlaggebend für das Großaufgebot an Beamten waren Anhaltspunkte, dass es in den Firmenräumen zu Verstößen gegen das Tierschutzgesetz gekommen sein soll. Des Weiteren bestehe der Verdacht, dass die Räume in hygienisch bedenklichem Zustand befänden, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme der Oberstaatsanwältin.

 

Die Geschäftsführung der VION Food kann die Vorwürfe nicht nachvollziehen und bereits mehrfach dazu Stellung genommen (s. Links unten)

 

Der Schlachtbetrieb am Standort Bad Bramstedt ruht seit der Durchsuchung. Am Tag der Razzia wurden 60 Rinderschlachtkörper verworfen.

Die ISN meint:

Als Landwirt, ob Rinder- oder Schweinehalter, erwartet man zu Recht, dass die Tötung, Schlachtung und Weiterverarbeitung der angelieferten Tiere fachgerecht und nach den strengen gesetzlichen Vorschriften erfolgt. Deshalb müssen die Vorwürfe schnell, sachlich und vollständig aufgeklärt werden. Zweifelhaft ist aus Sicht der ISN derzeit das Vorgehen der Kieler Staatsanwaltschaft. Nicht nur, dass scheinbar die Kreisveterinärbehörde an der Durchsuchung nicht beteiligt worden ist, auch der Stopp der Schlachtung ist fraglich. Wie will die Staatsanwaltschaft Tierschutzverstöße an stehenden Schlachtbändern nachweisen?



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