23.10.2015rss_feed
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Rheinland-Pfalz beschließt Verbandsklagerecht für Tierschützer

Tierschutzvereine in Rheinland-Pfalz sollen noch in diesem Jahr die Zulassung für die Tierschutzverbandsklage erhalten, nachdem das Tierschutzverbandsklagegesetz in dem Bundesland bereits Ende März 2014 vom Mainzer Landtag verabschiedet wurde.


Das Verbandsklagerecht ist mittlerweile in sieben Bundesländern gesetzlich verankert. Darunter Bremen (2007), Hamburg, NRW und Saarland (alle 2013), Rheinland Pfalz, Schleswig Holstein (beide 2014) und Baden-Württemberg( Mai 2015). In weiteren Bundesländern wie Niedersachsen, Bayern und Baden-Württemberg sind Entwürfe für ein Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine in der Diskussion.

Die Tierschutzverbandsklage räumt Tierschutzvereinen bei den zuständigen Behörden umfangreiche Mitwirkungs- und Klagemöglichkeiten in Tierschutzfragen ein, zum Beispiel bei Stallbauten, bei der Beurteilung von Haltungsbedingungen, bei Tierhaltungsverboten und bei Tierversuchen. Diese Möglichkeiten stehen allerdings nur Tierschutzvereinen offen, die das Ministerium anerkannt hat. Unter den vier Antragstellern sind u.a. der Landesverband Rheinland-Pfalz des Deutschen Tierschutzbundes und der Landesverband von Menschen für Tierrechte.

Die ISN meint:

Nach Auffassung der ISN ist ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände weder fachlich noch juristisch zu rechtfertigen! Kontrollen gibt es in der Tierhaltung schon mehr als genug. Die Kontrolle der Tierhaltung ist Aufgabe der zuständigen Fachbehörden. Diese dürften – wie die Landwirte – durch die Einführung des Verbandsklagerechtes irritiert sein. So zeugt das Klagerecht doch von einem tiefen Misstrauen der politischen Führung gegenüber den verantwortlichen Behörden in den Landkreisen. Hier wird auf Laienwissen statt auf Fachverstand gesetzt.

 


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