Rückschlag bei ASP-Bekämpfung in Sachsen: Neuer ASP-Fall bei Wildschweinen
![Im sächsischen Landkreis Bautzen wurde ein neuer Fall der ASP bei einem Wildschwein bestätigt ©Canva](/images/sizes/300x180/bildmaterial-2019-2020/header-asp-update-wildschwein.png)
Im sächsischen Landkreis Bautzen wurde ein neuer Fall der ASP bei einem Wildschwein bestätigt ©Canva
Nach knapp einem halben Jahr ohne ASP-Fund wurde im sächsischen Landkreis Bautzen ein Wildschwein positiv auf das ASP-Virus getestet. Die für April vorgesehene Verkleinerung der Restriktionszone ist aufgrund des neuen Fundes nicht mehr realisierbar.
ISN: Ein bitterer Rückschlag besonders für die Schweinehalter in den Restriktionsgebieten. Der neuerliche ASP-Fall unterstreicht, dass es einen neuen Umgang mit der ASP geben muss, bei dem es besonders auch um die Minimierung der wirtschaftlichen Schäden geht.
Im sächsischen Landkreis Bautzen wurde ein neuer Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein bestätigt. Wie der Landkreis Bautzen mitteilt, wurde ein am 26. Januar in Königswartha, ein gesund erlegter Überläufer von der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen positiv auf ASP getestet. Das Nationale Referenzlabor hat dieses Ergebnis inzwischen bestätigt. Damit wird der Ausbruch der ASP in Königswartha, Ortsteil Commerau, amtlich festgestellt.
Rückschlag: Restriktionszone sollte im April verkleinert werden
Da sich der Fundort bereits in der Sperrzone 2 (gefährdetes Gebiet) befindet, gelten die dort vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen weiterhin uneingeschränkt. Eine Verkleinerung der Restriktionszonen, die für April 2025 vorgesehen war, ist aufgrund des neuen Fundes nicht mehr realisierbar.
Transportbeschränkungen für Schweinehalter
Zur Einschätzung des Seuchengeschehens laufen derzeit Fallwildsuchen mit Unterstützung von Drohnen. Die weiteren Maßnahmen werden auf Grundlage der Suchergebnisse abgestimmt. Die Schweinehalter in der Sperrzone 2 müssen ihren Bestand dem Veterinäramt melden. Zu- und Abgänge von Tieren sind anzuzeigen. Der Transport von Schweinen innerhalb oder aus dem Landkreis ist nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Veterinäramtes möglich. Diese wird nur erteilt, wenn strenge Biosicherheitsmaßnahmen erfüllt werden.
Die ISN meint:
Für die Schweinehalter im Landkreis Bautzen ist der erneute ASP-Fall mehr als ernüchternd und bitter. Der Fall zeigt, dass es trotz des erfolgreichen Zurückdrängens der Tierseuche immer wieder zu einem ASP-Fall bei Wildschweinen kommen kann. Wieder einmal wird hier die Unkalkulierbarkeit des Risikos für Tierhalter knallhart deutlich, von Tierseuchenrestriktionen getroffen zu werden. Wir brauchen endlich einen neuen Umgang mit der ASP. Es muss dabei ganz besonders darum gehen, Schäden, die durch die ASP-Restriktionen entstehen, auf das für die Tierseuchenbekämpfung absolut notwendige Mindestmaß zu reduzieren. Egal, wer in Berlin zukünftig regieren wird, die Bundesregierung muss unmittelbar aktiv werden und die geltenden Vorgaben zur Seuchenbekämpfung schnellstmöglich anpassen – und dies auch in Brüssel einfordern, denn von der EU kommt der überwiegende Anteil der Vorgaben
, hatte ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack erst gestern anlässlich der ISN-Mitgliederversammlung in Osnabrück gefordert.