Russland verschärft seine Maßnahmen gegen ASP
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich nach wie vor ungebremst in Russland aus. Infizierte Schweinebestände müssen sofort gekeult und entsorgt werden. Dadurch entstehen immense wirtschaftliche Verluste.
Besonders betroffen ist die schweinereiche russische Kaukasusregion Krasnodar. Um der Lage Herr zu werden, sind dort seit Anfang Dezember sowohl die Lebendtransporte von Schweinen stark eingeschränkt als auch der Verkauf von Schweinefleisch auf regionalen Märkten durch kleinere Haushalte. Die Einhaltung der Transportverbote wird durch verschärfte Polizeikontrollen überwacht, berichtet Agra Europe.
Allein im November 10 ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen
Nach Angaben des Föderalen Aufsichtsdienstes für Tier- und Pflanzengesundheit Russlands (Rosselkhoznadzor) verbreitet sich die Tierseuche in der Region sehr schnell. Bereits im November wurden zehn ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen und bei Tieren in großen Schweinezuchtanlagen festgestellt. Darunter waren auch die Betriebe Dan Kub
und Kubanskij Bekon
, die sich im Besitz von Landwirtschaftsminister Alexander Tkatschow befinden. Nach Angaben des Moskauer Agrarressorts beläuft sich der Schweinebestand in der Region Krasnodar insgesamt auf 440 000 Stück. Davon mussten bereits 51 000 Schweine wegen der Pest gekeult werden; landesweit sollen es 2016 rund 200 000 Tiere gewesen sein.
Das russische Ministerium beziffert die Verluste durch die Afrikanische Schweinepest in diesem Jahr auf rund 17,5 Mio. €. Laut dem nationalen Verband der Schweinzüchter soll die ASP in den vergangenen acht Jahren 584 Mio. € gekostet haben. Die Rechnung kann leicht noch höher ausfallen, wenn die ASP-Restriktionen in Krasnodar, also mitten in der Kornkammer
Russlands, auch die Getreideexporte von den wichtigen Schwarzmeerhäfen beeinträchtigen würden.
An die Schweinehalter hierzulande gerichtet kann der Appell zur höchsten Vorsicht nicht oft genug widerholt werden. Die nötigen Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor der ASP müssen unbedingt und kompromisslos eingehalten werden.
Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter!
Es gilt ein Einfuhrverbot von lebenden Schweinen und Schweinefleisch aus den betroffenen Regionen. Dies gilt natürlich auch für alle Privatpersonen, die keine Fleischprodukte von Reisen in diese Länder mitbringen dürfen.
Auch wenn es bei einem gut geführten Betrieb heute Standard ist und selbstverständlich sein sollte:
Sensibilisieren auch Sie nochmals Ihre Mitarbeiter für dieses Thema und treffen Sie für ihren Betrieb Vorsichtsmaßnahmen, um der Einschleppung von Seuchen vorzubeugen!
In der SchweinehaltungshygieneVO sind die wichtigsten Maßnahmen beschrieben
- Grundsätzlich ist die Fütterung von Speiseabfällen verboten
- Konsequente und regelmäßige Schadnagerbekämpfung und Absicherung des Betriebes (z.B. durch einen Zaun) gegen das Eindringen von Schwarzwild
- Futtermittel und Einstreu unzugänglich für Wildschweine lagern oder schützen (Elektrozaun)
- Viehtransporter nach jeder Fahrt reinigen und desinfizieren
- Desinfektionswannen und Matten an allen Zugangs- und Zufahrtsbereichen installieren
- Jäger aufgepasst: wer in den von ASP betroffenen Ländern auf Jagd geht, sollte nur Wildschweine mitbringen dürfen, die vorher negativ auf ASP untersucht wurden!!! Am besten erst gar kein Wild aus dem Osten mitbringen und die Schweinehaltung in Deutschland nicht unnötigen Risiken aussetzen.
- Auch die Mitnahme von Fleisch- und Wurstwaren aus betroffen Ländern kann zur Übertragung der Seuche in deutsche Gebiete führen!