11.12.2020rss_feed

Sachsen erweitert ASP-Restriktionszonen bis an brandenburgische Landesgrenze

Sachsen legt die Restriktionszonen im Landkreis Görlitz neu fest, um eine weitere Ausbreitung der ASP zu verhindern. Sachsen Restrikionszonenerweiterung

Der Freistaat Sachsen legt die Restriktionszonen im Landkreis Görlitz neu fest, um eine weitere Ausbreitung der ASP zu verhindern. Die feste Umzäunung des gefährdeten Gebiets läuft auf Hochtouren, damit die gezielte Entnahme aller Wildschweine beginnen kann. Ebenso wird weiter intensiv nach Fallwild gesucht.

 

Erweiterung von gefährdetem Gebiet und Pufferzone

Wie das sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) bekannt gab, wurden für die Erweiterung der Restriktionsgebiete zwei Allgemeinverfügungen erlassen, in denen die Grenzen des gefährdeten Gebietes und der Pufferzone neu gezogen werden. Aufgrund der neuesten Funde mehrerer infizierter Tiere bei Sagar wird die als gefährdetes Gebiet bezeichnete innere Infektionszone im Norden bis an die Landesgrenze zu Brandenburg erweitert. Sie vergrößert sich damit von 135 Quadratkilometer auf 157 Quadratkilometer. Die Pufferzone wird entsprechend erweitert, so dass beide Zonen zusammen eine Fläche von 762 Quadratkilometer umfassen.

Viruseinschleppung über die Neiße vermutet

Sozialministerin Petra Köpping erklärte: »Wir passen die zur Eindämmung der Tierseuche nötigen Maßnahmen schnell an und reagieren somit auf die neuen ASP-Funde diesseits und jenseits der Neiße. Nach wie vor gehen wir davon aus, dass das Virus über die Neiße nach Sachsen kommt und wir uns in Sachsen in den Ausläufern eines aktiven Seuchengeschehens in Polen befinden. Unsere Lage unterscheidet sich insoweit von Brandenburg. Wir erwarten, dass mit der Fertigstellung des Metallzauns eine Ausbreitung des Virus nach Westen erheblich erschwert wird. Aber wir wissen auch, bei der Bekämpfung der Tierseuche haben wir einen langen Weg vor uns.«

Seuchenbekämpfungsmaßnahmen laufen

Die Umzäunung des gefährdeten Gebiets ist eine zwingende Voraussetzung für die nunmehr anstehende gezielte Entnahme der Wildschweine. Nur so kann nach Auffassung des Ministeriums eine Verschleppung der Seuche in weitere Gebiete Sachsens verhindert werden. Mit Hilfe der örtlichen Jägerschaft und unter Anleitung des Landkreises Görlitz soll die Wildschweinpopulation sukzessive stark reduziert werden, um dem Virus den Wirt zu entziehen. Alle entnommenen Wildschweine werden auf ASP untersucht und unschädlich beseitigt. Aktuell wird von einer Population von ca. 1200 Wildschweinen im gefährdeten Gebiet ausgegangen. Um den dafür nötigen Aufwand zu honorieren, zahlt das Sozialministerium an die mit der Entnahme beauftragten Jäger eine Entnahmeprämie von 150 Euro pro Wildschwein. Auch das bisher bestehende Verbot der Auslauf- und Freilandhaltung bleibt mit der neuen Allgemeinverfügung bestehen. Die Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen bleibt grundsätzlich erlaubt, sofern sie nicht im Einzelfall untersagt wird.

 

Jagdruhe in Pufferzone wird aufgehoben

Die Fallwildsuche, die wichtige Erkenntnisse über die Verbreitung des Virus liefert, wird genauso fortgesetzt wie die Errichtung von weiteren Zäunungen im gefährdeten Gebiet. Auch mit der neuen Allgemeinverfügung für das gefährdete Gebiet werden Betretungsverbote aktuell nicht ausgesprochen.

Die Pufferzone, die das gefährdete Gebiet umgibt, wird vergrößert. Sie schließt unmittelbar an das gefährdete Gebiet an und ist mindestens 6 km breit. Räumlich verläuft die Pufferzone entlang der Neiße von der Autobahn A4 bei Görlitz bis an die brandenburgische Grenze im Norden.

 

Aktuell gibt es in Sachsen 15 bestätigte Fälle von Afrikanischer Schweinepest.


arrow_upward