Sachsen setzt sich für Neubewertung der ASP-Maßnahmen bei der EU-Kommission ein
Sachsen hat sich bei der EU-Kommission für einen neuen Umgang mit der ASP in Deutschland eingesetzt, da die geltenden Bekämpfungsmaßnahmen immer mehr Tierhalter in wirtschaftliche Nöte bringen könnten (Bild ©Canva)
Sachsens Sozialministerin Petra Köpping und Staatssekretär Sebastian Vogel setzten sich bei einem Arbeitsbesuch bei der Europäischen Kommission in Brüssel für einen neuen Umgang mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ein. Nach geltendem EU-Recht könne die ASP-Bekämpfung immer schwerer organisierbar werden und immer mehr Tierhalter in wirtschaftliche Nöte bringen.
ASP-Maßnahmen von Schweinevermarktung entkoppeln
Sachsens umfangreiche Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) wurden von Sozialministerin Petra Köpping und Sebastian Vogel, Staatssekretär und Leiter des Krisenstabs für die ASP-Bekämpfung, in dieser Woche bei einem Arbeitsbesuch bei der Europäischen Kommission in Brüssel vorgestellt. Köpping und Vogel trafen sich mit Vertretern der Europäischen Kommission sowie mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Bei den Gesprächen ging es auch um einen möglichen neuen Umgang mit der Tierseuche, bei der Regelungen für die Verwertung von Hausschweinen von den ASP-Bekämpfungsmaßnahmen entkoppelt werden. Derzeit gelten für Schweinebetriebe automatisch Einschränkungen für die Verwertung ihrer Produkte, sobald sie in einer zur ASP-Bekämpfung festgelegten Sperrzone liegen.
Wir brauchen eine Neubewertung der ASP-Maßnahmen
Staatsministerin Köpping betonte die Wirksamkeit der Biosicherheit und Seuchenbekämpfungsmaßnahmen in Sachsen. Die hätten bislang verhindert, dass das ASP-Virus auf Hausschweinbestände übertragen wurde. Trotzdem seien viele der Betriebe in ihrer Existenz bedroht, weil sie ihre Produkte nur noch mit großen Aufwand und mit starken Preisnachlässen vermarkten können. Deshalb setzte sie sich für eine Neubewertung der Maßnahmen ein.
Vogel will sich an Vorgaben bei Geflügelpest-Maßnahmen orientieren
Wir sind bei der Ausweitung der Sperrzonen an die EU-Vorgaben gebunden, die einen 10-Kilometer-Radius um einen ASP-Fall fordern. Wir würden uns bei der ASP-Bekämpfung gern an den Maßnahmen zur Tilgung der Geflügelpest orientieren. Dabei ist es den örtlichen Behörden überlassen, wann sie im Falle der Feststellung bei Wildvögeln und auf Basis einer entsprechenden Risikobewertung Restriktionszonen und Beschränkungen für Tierhalter erlassen. Den Geflügelhaltern bietet auch diese Vorgehensweise einen guten Schutz vor einem Eintrag der Seuche. Nach geltendem EU-Recht könnte die ASP-Bekämpfung immer schwerer organisierbar werden und immer mehr Tierhalter in wirtschaftliche Nöte bringen. Deshalb werben wir für einen neuen Umgang mit der Tierseuche
, ergänzt Staatssekretär Sebastian Vogel.
22 Mio. Euro für ASP-Maßnahmen ausgegeben
In Sachsen gibt es seit 31. Oktober 2020 insgesamt 1.628 Nachweise von Afrikanischer Schweinepest in den Landkreisen Görlitz, Bautzen und Meißen. Die innere Sperrzone II mit Auflagen für Land- und Forstwirtschaft, Jägerschaft sowie die Öffentlichkeit erstreckt sich mittlerweile von der Elbe bis zur Landesgrenze zu Polen und hat eine Fläche von 5.136 km². Die Pufferzone darum umfasst eine Fläche von 1.798 km². Bisher wurden in den und um die Sperrzonen 452 Kilometer Festzaun und 140 km E-Zaun errichtet, um die Bewegungen des Schwarzwilds und damit die Verbreitung des Virus einzudämmen. Weitere 79 Kilometer befinden sich derzeit im Aufbau, 188 Kilometer in unmittelbarer Bauvorbereitung und zusätzliche 175 Kilometer Zaun sind in Planung.