Same Procedure as every year
- Daran sollten Sie zum Jahresbeginn 2018 denken!
Der Jahreswechsel naht und damit stehen für die Schweinehalter auch wieder einige Stichtage an!
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Stichtagsmeldung an die HI-Tier
- Zusätzlich zu den kontinuierlichen Meldungen von Bestandsveränderungen hat jeder Tierhalter – auch Hobbyschweinehalter - gemäß der Viehverkehrsverordnung der zuständigen Behörde bis zum 15. Januar 2018 die Anzahl der am 1. Januar gehaltenen Schweine zu melden
- schriftlich per Meldebogen oder auch im Internet unter hi-tier.de
- Zusätzlich zu den kontinuierlichen Meldungen von Bestandsveränderungen hat jeder Tierhalter – auch Hobbyschweinehalter - gemäß der Viehverkehrsverordnung der zuständigen Behörde bis zum 15. Januar 2018 die Anzahl der am 1. Januar gehaltenen Schweine zu melden
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Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse
- Außerdem sind die Tierhalter verpflichtet, ihren Tierbestand an die Tierseuchenkasse zu melden. Der Stichtag (rund um den 1. Januar) und die Fristen unterscheiden sich je nach Bundesland.
- Die Meldung kann schriftlich mit der Bestandsmeldekarte oder auf der Homepage der jeweiligen Tierseuchenkasse der Bundesländer erfolgen
- Die Meldung kann schriftlich mit der Bestandsmeldekarte oder auf der Homepage der jeweiligen Tierseuchenkasse der Bundesländer erfolgen
- Bei Bestandsveränderungen im laufenden Jahr bzw. Betriebsneugründungen müssen Zugänge innerhalb der vorgeschriebenen Frist nachgemeldet werden. Alternativ kann auch die Stichtagsmeldung mit dem Jahreshöchstbestand gemeldet werden
- Außerdem sind die Tierhalter verpflichtet, ihren Tierbestand an die Tierseuchenkasse zu melden. Der Stichtag (rund um den 1. Januar) und die Fristen unterscheiden sich je nach Bundesland.
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Mitteilungen an die Antibiotika-Datenbank und für das Antibitikamonitoring
- Mitteilung des Tierhalters zum Tierbestand/ Bestandsveränderungen für den Zeitraum 1. Juli – 31. Dezember 2017 in der HIT-Datenbank bis zum 14. Januar 2018
- Die Tierhalterversicherung muss jedes Halbjahr aufs Neue versendet werden. Für das zweite Halbjahr 2017 liegt die Einsendefrist an die zuständige Behörde vom 01. bis zum 14. Januar 2018.
- Damit versichert der Tierhalter bei der Behandlung nicht von der Behandlungsanweisung des Tierarztes abgewichen zu sein. Sie können diese ebenfalls im Mitgliederbereich herunterladen.
- Wenn Sie als Tierhalter keinen Dritten zur Eingabe der AuA-Belege beauftragt haben, müssen Sie diese Daten bis zum 14. Januar selbst eingeben.
- Wer sich diesen Schritt sparen möchte dem empfiehlt die ISN, den Bestandstierarzt zu beauftragen, die Antibiotikaabgaben bzw. -anwendungen in die QS-Datenbank zu melden und QS als sogenannten Dritten zu beauftragen, diese Daten an die staatliche Datenbank zu übertragen
- Wenn Ihre Therapiehäufigkeit im ersten Halbjahr 2017 über der Kennzahl 2 lag, müssen Sie gemeinsam mit Ihrem Tierarzt einen Maßnahmenplan aufstellen, mit dem die Tiergesundheit im Bestand so verbessert werden kann, dass eine Reduktion der Antibiotika möglich ist. Dieser Maßnahmenplan ist unaufgefordert bis zum 31. Januar bei der zuständigen Behörde einzureichen.