Schleswig-Holstein: Neue Landesdüngeverordnung verabschiedet
Die Nitrat-Kulisse umfasst in Schleswig-Holstein rund 51 Prozent der Landesfläche, die Phosphat-Kulisse rund 13 Prozent. (Bildquelle: MELUND)
Vor gut einem Jahr wurde die Düngegesetzgebung in Deutschland angepasst. Nun meldet das Landwirtschaftsministerium in Schleswig-Holstein, dass es als erstes Bundesland die Handlungspflicht der Länder zum Erlass verschärfender Maßnahmen nach den Vorgaben der bundesweit geltenden Düngeverordnung umgesetzt hat.
Der Schutz unseres Grundwassers und unserer Gewässer ist eine zentrale Aufgabe der Agrar- und Umweltpolitik, da wir in Schleswig-Holstein unser Trinkwasser vollständig aus dem Grundwasser gewinnen
, sagte Umwelt- und Landwirtschaftsminister Robert Habeck nach dem Beschluss des Landeskabinetts. Der Verabschiedung der Landesdüngeverordnung war eine umfangreiche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Agrar- und Umweltverbände vorausgegangen.
Bundesrechtlichen Vorgaben konkretisiert
Mit der neuen Landesdüngeverordnung werden die bundesrechtlichen Vorgaben konkretisiert, indem spezielle Regelungen für den Umgang mit Düngemitteln in den bestimmten Gebieten bei der landwirtschaftlichen Flächenbewirtschaftung erlassen werden, die über die allgemeinen Vorgaben hinausgehen. In der sogenannten Nitratkulisse besteht für die landwirtschaftlichen Betriebe nunmehr eine Untersuchungspflicht hinsichtlich der Nährstoffgehalte bei Wirtschaftsdüngern und Gärrückständen, eine Einarbeitungsverpflichtung bei den genannten Düngemitteln von einer Stunde auf unbestelltem Ackerland sowie eine Verlängerung der Sperrfrist für stickstoffhaltige Düngemittel auf Grünland.
Die Nitrat-Kulisse umfasst in Schleswig-Holstein rund 51 Prozent der Landesfläche, die Phosphat-Kulisse rund 13 Prozent. In der Phosphatkulisse gilt ebenfalls die Untersuchungspflicht für Wirtschaftsdünger und Gärrückstände sowie eine Beschränkung der Phosphatdüngung auf hoch versorgten Böden. Erstmals wurde zusätzlich eine Sperrzeit für die Ausbringung phosphathaltiger Düngemittel eingeführt.
Wann gelten Gebiete als belastet?
Als belastete Gebiete gelten hinsichtlich der Nitratbelastung Grundwasserkörper, die sich in einem schlechten chemischen Zustand auf Grund einer Überschreitung des Schwellenwerts für Nitrat von 50 mg Nitrat je Liter befinden. Bezüglich einer Oberflächengewässerbelastung mit Phosphat sind Gebiete auszuweisen, die dem jeweils betroffenen Einzugsgebiet oder einem Teil des betroffenen Einzugsgebiets eines langsam fließenden oder stehenden oberirdischen Gewässers entsprechen, in denen eine Eutrophierung durch erhebliche Phosphateinträge aus landwirtschaftlichen Quellen nachgewiesen wurden.