26.02.2014rss_feed

Schleswig-Holstein plant Einführung der Abluftfilterpflicht

Wurzelholz in Filteranlage

Nach Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen plant nun auch Schleswig-Holstein die verpflichtende Einführung von Abluftfilter in größeren Schweineställen.

 

Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) in Schleswig-Holstein beabsichtigt die Einführung eines Erlasses, mit dem der Einbau und Betrieb von Abluftreinigungsanlagen bei großen Schweinehaltungsanlagen generell gefordert werden soll.

 

Die Filterpflicht soll für neue Schweineställe gelten, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz durch ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu genehmigen sind. Dies sind Anlagen mit

  • 2.000 oder mehr Mastschweineplätzen
  • 750 oder mehr Sauenplätzen
  • sowie 6.000 oder mehr Ferkelplätzen.

Für bestehende Anlagen, dieser Größenordnung, soll der nachträgliche Einbau bis spätestens Ende 2015 angeordnet werden können. Den Betrieben werde dann laut Erlassentwurf eine Umsetzungsfrist von fünf Jahren gewährt.

 

Unterhalb dieser Schwelle sowie bei der Geflügelhaltung könne der Einbau einer Abluftreinigung im Einzelfall notwendig sein, wenn dies die besonderen örtlichen Umstände erfordern, teilt das Ministerium mit.

 

Güllelager abdecken

Der Erlass sieht des Weiteren auch Änderungen in den Anforderungen an Anlagen zur Lagerung von Gülle vor.

Bei Neu- und Änderungsgenehmigungen ist laut Erlassentwurf eine Lagerung in geschlossenen Behältern oder in Behältern mit Zeltdach als Stand der Technik zur Minderung der Emissionen von Gerüchen und Ammoniak vorzusehen.

Bei bestehenden Anlagen, die noch keine geschlossenen Lagerbehälter haben oder über keine Abdeckung der Lagerbehälter mit einem Zeltdach, mit Schwimmfolie oder Schwimmkörpern verfügen, sei eine Nachrüstung mit einer der vorgenannten Maßnahmen nachträglich anzuordnen. Den Betreibern solle eine Umsetzungsfrist von einem Jahr gewährt werden. Im Einzelfall könne die Frist verlängert werden, heißt es in dem Entwurf.

 

Bis Anfang April haben Verbände die Möglichkeit Stellung zu nehmen. Die ISN wird von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.



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