03.09.2024rss_feed

Schleswig-Holstein will Baurecht für Offenställe erleichtern

Schleswig-Holstein änder seine Landesbauordnung, um pragmatisch die Errichtung von Ausläufen in der Schweinehaltung zu ermöglichen (Bild ©ISN/Canva)

Schleswig-Holstein änder seine Landesbauordnung, um pragmatisch die Errichtung von Ausläufen in der Schweinehaltung zu ermöglichen (Bild ©ISN/Canva)

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther hat seitens der Landesregierung Maßnahmen zur Entlastung der Landwirtschaft und zum Bürokratieabbau vorgestellt. Im Rahmen eines Entlastungspakets sollen u.a. Vereinfachungen im Düngerecht und im Baurecht umgesetzt werden.

ISN: Endlich mal ein Bundesland, das einen lösungsorientierten und pragmatischen Vorstoß wagt, um den Umbau der Schweineställe zu ermöglichen – nachahmenswert auch für andere Bundesländer.

 

Die Landesregierung in Schleswig-Holstein will mehr Praxisnähe und weniger Bürokratie für die Landwirtschaft. Ein entsprechendes Maßnahmenpaket stellte Ministerpräsident Daniel Günther beim Landesbauerntag in Rendsburg vor. Enthalten sind unter anderem Vereinfachungen im Düngerecht und im Baurecht.

 

Mehr Verursachergerechtigkeit im Düngerecht

Die landesrechtliche Pflicht zur Wirtschaftsdüngermeldung soll zukünftig nur noch halbjährlich erfolgen. Außerdem arbeitet das Land an der Weiterentwicklung des Programms Elektronische Nährstoffmeldung und Dokumentation Endo-SH, damit alle Funktionen für eine einzelbetriebliche Verursachergerechtigkeit enthalten sind. Auf Bundesebene will sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass diese Daten genutzt werden, um mehr Verursachergerechtigkeit zu erreichen.

 

Erleichterungen beim Stallbau

Von unnötiger Bürokratie sollen Schweinehalter entlastet werden. In der neuen Landesbauordnung ist klargestellt worden, dass die Errichtung von Ausläufen im Sinne der Haltungsstufen 3 und 4 keiner Baugenehmigung bedarf, wenn sich die Tiere dort nicht dauerhaft aufhalten.

 

Stallumbau bisher kaum möglich

Die politisch gewollte Umstellung zu den höheren Haltungsstufen erfordert in der Schweinehaltung in der Regel erhebliche Umbauten der Ställe mit entsprechend notwendigen Genehmigungen, die die Landwirte derzeit meist nicht bekommen. Selbst die Errichtung eines Auslaufs führt meist zum Genehmigungsmarathon. ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack ordnet die beabsichtigten Erleichterungen aus Schleswig-Holstein ein: Natürlich sind die Erleichterungen in der Landesbauordnung bei der Errichtung der Ausläufe längst nicht die Freifahrkarte zum Umbau der Schweinehaltung. Denn es gibt noch genügend weitere Hürden zu beseitigen und die Finanzierung des Umbaus steht lange noch nicht – aber die Erleichterungen sind ein durchaus bemerkenswerter Baustein.

 

Die ISN meint:

Entlastung bei der Bürokratie muss das Gebot der Stunde sein! Das ist bei der Landesregierung in Schleswig-Holstein angekommen. Die Erleichterungen in der Landesbauordnung, um pragmatisch die Errichtung von Ausläufen zu ermöglichen, ist absolut zu begrüßen. Endlich wagt ein Bundesland mal einen lösungsorientierten und pragmatischen Vorstoß, um den Umbau der Schweineställe zu ermöglichen. Das ist nachahmenswert auch für andere Bundesländer, so Dr. Torsten Staack.


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