Schutz vor ASP-Eintrag: Niedersächsisches Biossicherheitskonzept aktualisiert
Wirksame Biosicherheitsmaßnahmen sind wichtiger denn je – gerade die ASP-Ausbrüche in schweinehaltenden Betrieben in Niedersachsen und Brandenburg dieses Jahr sollten jedem Schweinehalter das Risiko und die Folgen eines ASP-Eintrags vor Augen geführt haben. Vor diesem Hintergrund hat die niedersächsische AG Biosicherheit in Schweinehaltungen
das Niedersächsische Biosicherheitskonzept aktualisiert, das erforderliche Nachbesserungen zur Verhinderung weiterer Ausbrüche aufzeigt und als Arbeitshilfe für Tierhalter, Tierärzte und Behörden dient.
Damit das Ausbruchsgeschehen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) lokal begrenzt werden kann und belastende Reglementierungen, insbesondere für Schweinehalter in der eingerichteten Schutz- und Überwachungszone zeitnah wieder aufgehoben werden können, sind wirksame Biosicherheitsmaßnahmen wichtiger denn je.
Darauf weist die niedersächsische Arbeitsgruppe hin. Doch nicht erst im Krisenfall, sondern bereits in seuchenfreien Zeiten müssten Tierhaltungsbetriebe die rechtlichen Vorgaben des neuen Europäischen Tiergesundheitsrechts, Animal Health Law (AHL), erfüllen. Insbesondere Tierhalterinnen und Tierhalter, aber auch Tierärztinnen und Tierärzte sind dafür verantwortlich, den Schutz vor biologischen Gefahren
sicherzustellen.
Neues Biosicherheitskonzept für Niedersachsen
Vor diesem Hintergrund hat die niedersächsische AG Biosicherheit in Schweinehaltungen
, die auf Initiative der Niedersächsischen Tierseuchenkasse und des Landvolks Niedersachsen Ende November 2021 mit maßgeblichen Akteuren gegründet wurde und bei der u.a. auch die ISN mitgewirkt hat, das Niedersächsische Biosicherheitskonzept erarbeitet und nun aktualisiert. Dieser Leitfaden dient als Arbeitshilfe für Tierhalter, Tierärzte und Behörden bei der Umsetzung und Überprüfung von rechtlichen Vorgaben des neuen Europäischen Tiergesundheitsrechts und der Schließung von Biosicherheitslücken im eigenen Betrieb.
Das ist im Seuchenfall wichtig
Dr. Ursula Gerdes, Geschäftsführerin der Niedersächsischen Tierseuchenkasse weist Schweine haltende Betriebe darauf hin, dass im Seuchenfall die Leistungen der Tierseuchenkasse und der EU abhängig von der Einhaltung rechtlicher Vorgaben seien. Somit werde auch die Biosicherheit zukünftig bei der Leistungsgewährung eine größere Rolle spielen.
Hier können Sie die aktuelle Version herunterladen: Niedersächsische Tierseuchenkasse (ndstsk.de)