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Schweinehalter aufgepasst: frist für ITW-Abschlussaudit endet am 30. Juni!

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Spätestens Ende Juni endet für alle Schweinehalter die Laufzeit der dritten Programmphase der Initiative Tierwohl (ITW). Das entsprechende Abschlussaudit muss dabei zwingend bis zum 30.06.2024 in einem belegten Stall durchgeführt werden. Hat bislang noch kein Abschlussaudit stattgefunden, sollten Schweinehalter unbedingt ihren Bündler informieren und einen passenden Termin abstimmen.

 

Die Initiative Tierwohl (ITW) geht in diesem Jahr in die nächste und damit vierte Programmphase für Schweine. Die Laufzeit der dritten Programmphase (2021-2023) endet für Schweinehalter je nachdem, wann der betriebsindividuelle Umsetzungszeitpunkt gewählt wurde, jedoch spätestens am 30.06.2024. Das gilt für Sauenhalter, Ferkelaufzüchter und Schweinemäster gleichermaßen.

 

Das müssen Schweinehalter beachten

Auf Nachfrage der ISN beim Bündler IQ-Agrar gilt es unbedingt zu beachten, dass – falls noch nicht geschehen – auch das Abschlussaudit für das Programm 2021-2023 zwingend bis zum 30.06.2024 durchgeführt werden muss. Dabei sei es egal, ob es sich um ein Audit zur Beendigung der ITW-Teilnahme oder um ein Kombi-Audit, also ein gleichzeitig durchgeführtes letztes Bestätigungsaudit der bisherigen ITW-Phase und das erste Programmaudit des neuen Programms handelt. Halten Sie den Termin unbedingt ein, damit Sie nicht in die Gefahr einer Sanktion laufen. Zudem kann das Abschlussaudit in beiden Fällen nur in einem mindestens mit einer repräsentativen Menge an Schweinen belegten Stall durchgeführt werden. Sollte aktuell ein Leerstand vorhanden sein, oder in naher Zukunft einer geplant sein und es hat noch kein Audit stattgefunden, sollten Schweinehalter umgehend ihren Bündler darüber informieren, so dass noch ein passender Termin abgestimmt werden kann.


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