Senkung der Energiesteuern für Kraftstoffe – Flüssiggas zum Heizen nicht betroffen
Ab dem morgigen 01.06.2022 werden in Deutschland die Energiesteuersätze für alle Kraftstoffe, die an Tankstellen erworben werden können, gesenkt. Hierzu zählen neben Benzin und Diesel auch Flüssiggas (LPG) und Erdgas (CNG/LNG).
Bundestag und Bundesrat hatten im Rahmen des Entlastungspakets zur Abmilderung der Folgen des Ukraine-Kriegs dazu die entsprechenden Beschlüsse für eine vorübergehende Senkung der Energiesteuer für die Dauer von 3 Monaten gefasst.
Normales Flüssiggas, das zum Heizen von Ställen, Wohnungen o.ä. genutzt wird, ist von dieser Senkung der Energiesteuer nicht betroffen, hier bleiben die Steuersätze unverändert. Das gleiche gilt für Heizöl oder Erdgas.
Die Preissituation am Flüssiggasmarkt hat sich nach den historischen Höchstständen im März 2022 inzwischen wieder etwas beruhigt, so dass unsere ISW GmbH die Flüssiggaspreise in der vergangenen Woche deutlich absenken konnte.
Die weitere Preisentwicklung ist derzeit angesichts einer Vielzahl von Unsicherheitsfaktoren jedoch nur schwer abzuschätzen. Unsere Empfehlung lautet daher, sich jetzt zu den derzeitigen Konditionen zu bevorraten.
Um Engpässe bei der Belieferung mit Flüssiggas zu vermeiden, sollten Sie uns rechtzeitig Ihre Bestellung mitteilen. Nur so können wir eine passende Planung vornehmen und eine rechtzeitige Belieferung realisieren.
Als ISN-Mitglied können Sie die für Ihre Region gültigen Flüssiggaspreise immer aktuell im Mitgliederbereich des www.schweine.net abrufen: Aktuelle Flüssiggaspreise
Kontakt
Für Fragen zum Thema Flüssiggas und für Flüssiggasbestellungen bei der ISW GmbH können Sie uns gerne ansprechen:
Diana Diesen – E-Mail: diesen@schweine.net bzw. Tel. 05491/9665-22
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