Spanien führt verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen ein
In spanischen Schlachthöfen gilt seit Ende August in bestimmten Bereichen eine Kamerapflicht. Dadurch sollen zusätzliche Tierschutzkontrollen ermöglicht werden. Spanien ist das erste Land in der EU, das eine verpflichtende Videoüberwachung in seinen Schlachthöfen eingeführt hat, berichtet AgE.
Ein Jahr nach Beschluss des Ministerrats ist das Königliche Dekret zur verpflichtenden Videoüberwachung in spanischen Schlachthöfen am 24. August 2023 in Kraft getreten. Wie die Agentur für Lebensmittelsicherheit und Ernährung (Aesan) mitteilte, müssen nun alle Schlachtunternehmen über ein Kamerasystem verfügen, das zusätzliche Tierschutzkontrollen ermöglicht. Lediglich kleinere Betriebe und mobile Schlachter haben noch ein Jahr Zeit, solch ein System zu installieren. Der Einsatz der Videoüberwachung entbinde die Schlachthofbetreiber jedoch nicht von weiteren Tierschutzkontrollen, die laut den geltenden Vorschriften durchgeführt werden müssen, betonte die Behörde.
Vorreiterrolle in der EU
Laut Aesan ist Spanien mit dieser Maßnahme nun ein Vorreiter des Tierschutzes mittels obligatorischer Kameraüberwachung in der Europäischen Union. Diese liefern Bilder für Bereiche, in denen lebende Tiere anwesend sind. Dazu zählen Entladezonen, Treibergänge und Orte, in denen Betäubungs- und Entblutungsmaßnahmen bis zum Tod der Tiere durchgeführt werden. Das Dekret umfasst zudem eine Pflicht zur Aufbewahrung der erstellten Bilder für 30 Tage zur späteren Kontrolle. Die Kameras sind so zu installieren, dass die Privatsphäre der Personen, die ihre berufliche Tätigkeit in den Schlachthöfen ausüben, gewahrt bleibt.