Sperrfrist in den ASP-Restriktionsgebieten in Niedersachsen wird am 5. Oktober aufgehoben – ISN: Gut und wichtig, aber keine Erfolgsgeschichte
Nächste Woche Mittwoch am 5.10.2022 endet die Sperrfrist für die ASP-Restriktionszonen in Niedersachsen
Die Fristverkürzung für die ASP-Sperrzonen in Niedersachsen – wenn auch nur um einige Tage – ist nun amtlich. Die Sperrfrist wird zum 05.10.2022 aufgehoben. Damit ist dann für diejenigen schweinehaltenden Betriebe, die sich in den eingerichteten Sperrzonen in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim befinden, wieder eine uneingeschränkte Verbringung und Vermarktung ihrer Tiere möglich.
ISN: Nun ist die für die von Restriktionen betroffenen Ferkelerzeuger und Schweinemäster sehr wichtige kleine Verkürzung der Sperrfrist offiziell. Von einer Erfolgsgeschichte kann man hier aber nicht sprechen, denn hier wurde erst einmal nur ein Rechenfehler korrigiert. Es bleibt die Kritik, dass die EU zuvor in einer Entscheidung nach Gutsherrenart einer deutlicheren Verkürzung nicht zugestimmt hat. Es bleibt auch die offene Frage, wie und wann die entstandenen immensen Schäden auf den Betrieben endlich staatlicherseits ausgeglichen werden.
Die Europäische Kommission hat das Ende der Sperrfrist für die ASP-Zonen im Emsland nun offiziell vom 14.10.22 auf den 05.10.22 vorgezogen. Der Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1189 wird mit Wirkung vom 5. Oktober 2022 aufgehoben.
Somit fallen am Mittwoch, 5. Oktober, alle Restriktionen für die schweinehaltenden Betriebe in den eingerichteten Sperrzonen in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim. Damit kann mit dem Verbringen und Vermarkten der Schweine um Mitternacht begonnen werden. Laut dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium sind aus der Sperrzone noch ca. 60.000 Schweine zu schlachten.
Die ISN meint:
Nun ist es offiziell – die Sperrfrist in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim wird in der nächsten Woche endlich aufgehoben – knapp zehn Tage vor der bisher vorgegebenen Frist. So wichtig diese kleine Verkürzung für die betroffenen Betriebe in den Restriktionszone auch ist, als großen Erfolg kann das wohl keiner ernsthaft verkaufen. Denn hier wurde erst einmal nur, ein Rechenfehler beseitigt, der erst zu der längeren Frist geführt hat. Es ist vielmehr ein Handeln nach Gutsherrenart, dass die EU-Kommission lange vorher nicht einer Verkürzung der Frist auf 60 oder gar 30 Tage zugestimmt hat
, kritisiert ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack und erläutert weiter: Die Seuchenbekämpfung wurde in Niedersachsen hoch professionell und vorbildlich umgesetzt. Man hat sich ein Bein ausgerissen, um alle Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass eine weit kürzere Frist möglich gewesen wäre. Es bestand keinerlei Risiko und es hätte fachlich überhaupt nichts dagegen gesprochen, die deutliche Verkürzung der Frist zu erlauben. Stattdessen ist die EU stur bei der langen Fristen und den damit einzuhaltenden Restriktionen geblieben. Sie hat damit die Schäden bei den betroffenen Landwirten massiv erhöht und diese somit in eine Notlage gebracht.
Apropos Schäden
, so Staack weiter: Bislang ist auch überhaupt noch nicht klar, wie diese immensen Schäden ausgeglichen werden sollen. Zwar gibt es ein Signal vom Land Niedersachsen, dass hier etwas kommen soll, aber wann und wie ist weiter offen. Und der Bundeslandwirtschaftsminister bleibt weiter auf Tauchstation. Ihn sehen wir aber genauso in der Verantwortung, für weitere Entschädigungsleistungen für die staatlich angeordneten Quarantänemaßnahmen zu sorgen.
Nun sind auch alle Schlachtbetriebe gefordert, die Schweine aus den Restriktionszonen ab dem 05.10.2022 schnellstmöglich aufzunehmen. Wir erwarten, dass die Situation von den Schlachtunternehmen nicht einseitig ausgenutzt wird und dass auch die überschweren Tiere zu akzeptablen Preisen bezahlt werden! Die Landwirte dürfen in der aktuell ohnehin schwierigen Situation nicht zusätzlich noch durch niedrige Preise abgestraft werden. Auch erwarten wir, dass das Ende der Sperre auch nicht zum Drücken der Marktpreises insgesamt ausgenutzt wird. Hier werden wir ganz genau hinschauen und ggf. den Finger in die Wunde legen.