Startschuss für Initiative Tierwohl fällt am 1. April
Am 1. April fällt der Startschuss für das Zulassungsverfahren zur Initiative Tierwohl!
Über den jeweiligen Bündler können die Betriebe sich verbindlich zur Teilnahme anmelden. Mit der Anmeldung werden auch die Kriterien, die im Betrieb umgesetzt werden sollen, ausgewählt. Wichtig bei der Anmeldung ist zudem das Datum der geplanten Umsetzung im jeweiligen Betrieb.
Bei der Prüfung zur Zulassung für die Initiative werden zunächst nur die Betriebe berücksichtigt, die die Kriterien innerhalb einer 5 Monats-Frist erfüllen. Sollten die zur Verfügung stehenden Mittel für die Betriebe, die innerhalb der 5 Monats-Frist die Kriterien umsetzen wollen, nicht ausreichen, werden zunächst die Anmeldungen berücksichtigt, die die Kriterien frühestmöglich (frühestens ab dem 01.05.2015) umsetzen wollen. Anfang Mai informieren die Bündler die angemeldeten Betriebe darüber, ob sie teilnehmen können.
Alle Dokumente für die Registrierung und eine Liste der zugelassenen Bündler finden Sie auf der Seite www.initiative-tierwohl.de/downloads/.
Darüber hinaus wurden dort weitere Dokumente aktualisiert und auch eine Liste der teilnehmenden Schlachtbetriebe eingestellt.