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Stickstoffreduktion in Belgien: Weitere Beihilfen für ausstiegswillige Tierhalter

© Canva

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Um Stickstoffeinträge in Naturschutzgebiete zu reduzieren, hat die EU-Kommission der belgischen Region Flandern weitere Beihilfegelder für Betriebe genehmigt, die freiwillig und endgültig aus der Tierhaltung aussteigen. Es stehen 60 Mio. Euro zur Verfügung. Beihilfefähig sind Betriebe in besonderen Schutzgebieten oder in Gegenden mit zu hoher Stickstoffbelastung. In der Vergangenheit hatte die Europäische Kommission Belgien wegen zu hoher Nitratgehalte im Grundwasser und in Oberflächengewässern mehrfach abgemahnt, berichtet Agra Europe.

 

60 Millionen Euro für die N-Reduktion

Flandern darf seinen Landwirten 60 Mio. Euro zahlen, um Stickstoffeinträge in Naturschutzgebiete zu reduzieren. Wie die Europäische Kommission am Donnerstag (20.6.) bekannt gab, sollen mit den Staatsbeihilfen Tierhalter für die freiwillige und endgültige Aufgabe der Tierhaltung entschädigt werden. Die Regelung soll bis zum 31. Dezember 2027 laufen. In Anspruch genommen werden können die Mittel von kleinen bis mittleren Viehhaltern in besonderen Schutzgebieten. Auch Betriebe in Gegenden, in denen die Stickstoffbelastung der jeweiligen Standorte ein bestimmtes Niveau erreicht, können sich dem Programm anschließen.

 

Auszahlung auf 600.000 € pro Betrieb gedeckelt

Gewährt werden die Gelder jeweils in Form von Direktzuschüssen. Gemäß der Brüsseler Behörde besteht die Regelung aus drei Teilmaßnahmen: Zum einen werden alle Begünstigten mit bis zu 120% der Verluste entschädigt, die durch die Stilllegung ihrer Tierhaltung entstehen. Diese Verluste beziehen sich auf Vermögenswerte wie Gebäude, Material und Tiere. Entgolten werden dabei auch Abrisskosten sowie Abfindungszahlungen an betroffene Mitarbeiter. Ergänzend können Landwirte zweitens Ausgleichszahlungen von bis zu 10.000 Euro für Unternehmensberatung erhalten. Darüber hinaus werden drittens Investitionsbeihilfen für die Umstellung auf Ackerbau in Höhe von bis zu 40% der Kosten - für Junglandwirte 65% - gewährt, wobei die Summe auf höchstens 600.000 Euro pro Begünstigtem gedeckelt ist.

 

Laufende Vertragsverletzungsverfahren

In der Vergangenheit hatte die Europäische Kommission Belgien wegen zu hoher Nitratgehalte im Grundwasser und in Oberflächengewässern mehrfach abgemahnt. Im Februar vorigen Jahres hatte die EU-Behörde gegen die Region Wallonie sogar eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht. In der Region Flandern wurde bisher nach Ansicht der Kommissionsbeamten ebenfalls nicht genug gegen die Belastung des Wassers mit Nitrat getan. Ein entsprechendes Vertragsverletzungsverfahren wurde daher im Herbst auf die nächste Stufe gehoben.

In einer mit Begründung versehenen Stellungnahme fordert die Europäische Kommission, die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie vollständig einzuhalten und dringend Maßnahmen gegen die Belastung zu ergreifen. Nach Angaben der Behörde hat sich die Qualität von Grundwasser und Oberflächengewässern in Flandern seit 2020 erheblich verschlechtert. Fast alle Gewässer seien in unterschiedlichem Maße eutrophiert. Die bisherigen Nitrat-Aktionsprogramme hätten ihre Ziele damit eindeutig nicht erreicht.


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