Stoffstrombilanz: Beschlossene Sache!
Nach erneuten monatelangen Diskussionen zur Stoffstrombilanz hat der Bundesrat heute Vormittag dem Vorschlag des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Stoffstrombilanzverordnung mit einigen Änderungen zugestimmt. Damit sind ab dem 01.01.2018 die Landwirte bundesweit einheitlich in der Pflicht, die zugeführten und abgegeben Mengen an Stickstoff und Phosphor zu bilanzieren und zu bewerten.
ISN: Auch wenn die Verordnung noch mehr Bürokratie für die Betriebe bedeutet, ist es gut, dass es zu einer einheitlichen Regelung auf Bundesebene gekommen ist.
Wahlmöglichkeit bei der Bewertung
Auf Drängen des Bundesrates gilt für die Bewertung künftig ein Optionsmodell: Betriebe haben die Wahl, die Bilanz auf Grundlage einer bundesweit einheitlichen Obergrenze von 175 kg Stickstoff pro Hektar zu bewerten oder mit einer individuell zu erstellenden Bilanz, die die konkreten betrieblichen Verhältnisse berücksichtigt. Dadurch können Landwirte unvermeidliche Verluste und erforderliche Zuschläge berücksichtigen – so die Anwendung größerer Mengen an Kompost, um die Humusversorgung der Böden zu verbessern. Auch Biogasbetriebe und flächenlose Unternehmen sind in der Lage, eine Bewertung durchzuführen.
Die Pflicht zur Stoffstrombilanzierung wurde im kürzlich novellierten Düngegesetz eingeführt und wird durch die vorliegende Verordnung konkretisiert. Sie soll zur einheitlichen Beurteilung der landwirtschaftlichen Betriebe bei der Stoffstrombilanzierung und beim Nährstoffvergleich beitragen.
Gestuftes Verfahren
Die Verordnung gilt ab dem 01.01.2018 unter anderem für Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb oder mit mehr als 30 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche bei einer Tierbesatzdichte von jeweils mehr als 2,5 Großvieheinheiten je Hektar. Ab dem 1. Januar 2023 werden die Vorgaben auf Betriebe mit mehr als 20 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche oder mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb ausgeweitet.
Mit der Zustimmung schließt der Bundesrat mehrmonatige Beratungen zwischen Bund und Ländern ab. Die Verordnung stammt noch von der bisherigen Bundesregierung und war vom alten Bundestag am 29. Juni 2017 beschlossen worden. Am 22. September 2017 hatten die Länder die Vorlage kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt und zur nochmaligen Beratung in die Ausschüsse zurückgegeben. Der heute gefasste Beschluss beruht auf einer neuen Empfehlung des Agrarausschusses. Setzt die geschäftsführende Bundesregierung die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen um, kann sie die Verordnung verkünden und in Kraft setzen.
Die ISN meint:
Ohne Frage - die neue Stoffstrombilanz wird für die Landwirte im Zuge des neuen Düngerechts viel zusätzlichen Dokumentations- und Berechnungsaufwand bringen. Bei der nun beschlossenen Verordnung wurden sicherlich nicht alle Wünsche der landwirtschaftlichen Seite berücksichtigt, jedoch war es allerhöchste Zeit, die Verordnung zu beschließen. Sonst wäre es sehr wahrscheinlich zu einem nationalen Flickenteppich verschiedenster Auslegungen der Länder und noch mehr Verunsicherung gekommen.
Nicht zustimmen können wir jedoch der Auffassung von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt, dass das neue Düngerecht praktikabel sei und die Landwirte nicht vor unlösbare Aufgaben und Belastungen stelle. Bereits jetzt zeigt sich, welche zusätzlichen Belastungen sich für die Tierhalter ergeben werden und welche enormen bürokratischen Belastungen auf alle Landwirte zukommen.