Streit um Beleuchtung im Schweinestall – Landwirt zieht vor Gericht
Kontrollen durch das Veterinäramt bieten immer wieder Anlass zu Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung der Vorschriften.
Ein Schweinehalter aus Rahden (Kreis Minden-Lübbecke) klärt derzeit eine solche Meinungsverschiedenheit mit dem Amtstierarzt vor dem Rahdener Amtsgericht. Es geht um die Vorgaben zum Licht im Stall. Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sieht mindestens 80 Lux und die mindestens acht Stunden pro Tag vor.
Der Amtstierarzt hatte im Stall des Schweinehalters jedoch nur 57 Lux gemessen und einen Bußgeldbescheid von 150 € zuzüglich 20 € versendet, stellt die Kreiszeitung die Sachlage dar…