02.03.2018rss_feed

Neue Tierärztliche Hausapothekenverordnung: Antibiogramm zur Behandlung mit Antibiotika

Unter bestimmten Voraussetzungen muss ein Antibiogramm erstellt werden

Unter bestimmten Voraussetzungen muss ein Antibiogramm erstellt werden

Zum 1. März ist eine neue Tierärztliche Hausapothekenverordnung (TÄHAF) in Kraft getreten, die für Ärger bei Tierärzten und Landwirten sorgt. Einer der Hauptkritikpunkte ist die Verpflichtung zur Erstellung von Antibiogrammen.

 

Mit dieser Verordnung wird der Einsatz von Antibiotika in der Veterinärmedizin strikter geregelt. Für Antibiotika mit besonderer Bedeutung in der Humanmedizin gilt künftig ein Umwidmungsverbot. Eingeführt wird eine unter bestimmten Voraussetzungen geltende Pflicht zur Erstellung eines sogenannten Antibiogramms. Dabei werden die zu bekämpfenden Krankheitserreger auf ihre Empfindlichkeit gegenüber den zur Wahl stehenden antibiotischen Wirkstoffen getestet.

 

Kosten zwischen 10 und 50 € pro Tier

Für Tierärzte nimmt die Rechtsunsicherheit weiter zu und für Landwirte, Kleintier- und Pferdehalter verteuert sich künftig die antibiotische Behandlung ihrer Tieren erheblich, ohne dass damit ein Nutzen für die Gesundheit von Mensch und Tier verbunden ist, heißt es in einer schon Anfang Februar veröffentlichten Stellungnahme des Präsidenten des Bundesverbandes Dr. Siegfried Moder zur TÄHAF-Novelle.

 

Wie genau die Verordnung nun praktikabel umgesetzt werden kann, dazu sind noch so einige Fragen zu klären. Klar ist aber: Es wird für die Tierhalter teurer. Laut einem aktuellen Bericht der agrarzeitung kommen auf den Tierhalter nach Probenauswertung und klinischer Untersuchung des kranken Tieres Kosten zwischen 10 und 50 € pro Tier zu.


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