Tierhaltungskennzeichnungsgesetz passiert den Bundesrat mit zahlreichen Änderungsempfehlungen
Der Bundesrat hat heute dem Gesetzentwurf für eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung zugestimmt ©ISN/Jaworr, Bundesrat/ Steffen Kugler, BMEL, Canva
Der Bundesrat hat heute dem Entwurf der Bundesregierung zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz mit zahlreichen Änderungsempfehlungen zugestimmt. Nun geht es zur weiteren parlamentarischen Abstimmung in den Bundestag.
ISN: Am Ende hat die Parteipolitik gewonnen – der Bundesrat ist der Ablehnung seines Agrarausschusses nicht gefolgt. Das ist umso bemerkenswerter, weil er gleichzeitig entscheidende und grundlegende Empfehlungen zur Mängelbeseitigung mit auf dem Weg gibt. Noch können die Abgeordneten des Bundestages korrigierend eingreifen und die Benachteiligung deutscher Schweinehalter verhindern.
Der Bundesrat ist in seiner heutigen Plenumssitzung der Empfehlung seines Agrarausschusses zur Ablehnung des Entwurfes des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes der Bundesregierung nicht gefolgt. Letzterer hatte seine Ablehnung u.a. damit begründet, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Tierhaltungskennzeichnung wesentlich zu kurz greife und kein ganzheitliches Konzept zum Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland vorsehe.
Zuvor hatten sowohl landwirtschaftliche als auch nicht landwirtschaftliche Verbände in außergewöhnlicher Deutlichkeit Kritik an dem Gesetzentwurf in ihren Stellungnahmen geäußert und die Mängel des Entwurfs aufgezeigt. Viele dieser Kritikpunkte wurden aber sehr wohl in verschiedenen Empfehlungen aufgegriffen, die gleichzeitig zur Zustimmung zum Kennzeichnungsgesetz mehrheitlich im Plenum beschieden wurden. Nun geht der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in den Bundestag. In erster Lesung soll der Gesetzentwurf noch vor Weihnachten im Bundestag behandelt werden.
Die ISN meint:
Auch wenn eine Ablehnung des Bundesrates gemäß der Ausschussempfehlung ohnehin nur die Wirkung eines Einspruchs gehabt hätte, den der Bundestag mit entsprechender Mehrheit hätte ablehnen können, so ist die heutige Zustimmung ein völlig falsches Signal. Die Parteipolitik hat am Ende gewonnen. Dabei ist es besonders bemerkenswert, dass gleichzeitig verschiedene Empfehlungen mehrheitlich beschieden wurden, in denen glasklar auf wesentliche Kritikpunkte zum Gesetz eingegangen wird und durch die der ganze Murks in dem Gesetzesentwurf noch einmal deutlich wird. Selten hat es eine derart breite Kritik an einem Gesetzentwurf gegeben. Mit unvorstellbarer Ignoranz will die Bundesregierung und allen voran der Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir aber trotz aller Kritik den mit zahlreichen Mängeln behafteten Gesetzentwurf durchboxen – zum Nachteil der deutschen Schweinehalter, aber auch zum Nachteil der Transparenz für den Verbraucher
, stellt ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack nüchtern fest und führt weiter aus:
Die Mängel des Gesetzes haben wir – wie viele andere auch – hinlänglich beschrieben. Wir fordern die Bundestagsabgeordneten auf, sich intensiv mit den Kritikpunkten auseinander zu setzen, sich auch die mit beschiedenen Empfehlungen genau anzuschauen und nicht nur nach Parteibuch zu entscheiden. Denn sollte der Entwurf auch im Bundestag durchlaufen, müssen ganz schnell weitere Schritte folgen, die schon gleichzeitig hätten erfolgen müssen. Neben dem Frischfleisch im Lebenseinzelhandel muss sehr schnell auch die verarbeite Ware, die weiteren Absatzkanäle für Fleisch sowie auch weitere Tierarten in den Geltungsbereich einbezogen werden. Besonders wichtig ist es, die Betriebe in die Lage zu versetzen, ihre Ställe überhaupt anpassen zu können. Dafür sind dringend entsprechende Anpassungen im Genehmigungs- und Umweltrecht notwendig. Vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Benachteiligung deutscher Schweinehalter fordern wir erneut mit allem Nachdruck auch das Vorantreiben einer verbindlichen Herkunftskennzeichnung.