Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: AMK fordert Fristverschiebung

Geht es nach der Agarministerkonferenz, soll die Frist für die Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes verschoben werden ©MLR_BW
Die Agarministerkonferenz (AMK) hat sich in der vergangenen Woche dafür ausgesprochen, die Frist für die Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vom 1. August 2025 auf den 1. Januar 2026 zu verschieben. Zunächst müssten allerdings bestehende Umsetzungsprobleme gelöst werden, berichtet AgE.
ISN: Eine Verschiebung der Frist ist genau richtig. Das Murksgesetz muss grundsätzlich überarbeitet werden und darf erst in den Praxiseinsatz kommen, wenn es auch praxistauglich ist.
Die Agrarministerkonferenz (AMK) hat dafür plädiert, die Frist für die Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vom 1. August 2025 auf den 1. Januar 2026 zu verschieben. Die geschäftsführende Bundesregierung solle - unabhängig von der Grundsatzentscheidung eines künftigen Kabinetts - dazu jetzt alle Schritte einleiten, heißt es in einem dazu am Freitag (28.3.) vorgelegten Beschluss. Signale aus der Wirtschaft deuteten darauf hin, dass das Gesetz nicht entsprechend der bisherigen Frist umgesetzt werden könne.
Wie Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus gegenüber der Presse erläuterte, müssten zunächst bestehende Probleme bei der Umsetzung analysiert werden. Eine Fristverlängerung bedeute aber keine grundsätzliche Änderung der Tierwohlpolitik, betonte der SPD-Politiker. Vielmehr müsse der Weg hin zu mehr Tierwohl in der Landwirtschaft weiter gegangen werden.
Bundesweites Register über Tierhaltungsverbote soll eingerichtet werden
Mit einem weiteren Beschluss forderte die AMK, Informationen über verhängte Tierhaltungs- und Betreuungsverbote für die Tierschutzbehörden bundesweit verfügbar zu machen. Der Vollzug eines Verbotes könne bislang durch den Umzug in das Zuständigkeitsgebiet einer anderen Behörde vereitelt werden, wenn diese von dem bestehenden Tierhaltungs- und Betreuungsverbot keine Kenntnis habe.
Die ISN meint:
Es ist genau richtig, nun für eine Fristverschiebung die nötigen Schritte einzuleiten. Feststeht, dass das Umsetzungschaos nicht durch die Wirtschaft verursacht wurde, sondern von Bund und den Ländern, die es nicht geschafft haben, sich abzustimmen. Festzuhalten bleibt aber besonders auch, dass dieses Murksgesetz grundsätzlich überarbeitet werden muss. Es ist entscheidend, dass das Gesetz erst in den Praxiseinsatz kommt, wenn es auch praxistauglich ist. Ob die bis zum 1. Januar 2026 anvisierte Verschiebung ausreicht, um das Gesetz entsprechend auf den Kopf zu stellen, bleibt abzuwarten.