03.07.2024rss_feed

Tierhaltungskennzeichnung: Ampel will Gastronomie mit einbeziehen

Die Bundesregierung will die Tierhaltungskennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung ausweiten ©BMEL, Canva

Die Bundesregierung will die Tierhaltungskennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung ausweiten ©BMEL, Canva

SPD, Grüne und FDP wollen die Tierhaltungskennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung ausweiten. Eine Gesetzesnovelle soll im Herbst in den Bundestag eingebracht werden, berichtet AgE.

ISN: Ein wichtiger Schritt, den man in Berlin schon längst hätte gehen können. Entscheidend ist, dass es nicht wieder bei leeren Versprechungen bleibt. Den großen Wurf hat man beim Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ohnehin vergeigt. Die staatliche Kennzeichnung bleibt Stückwerk mit vielen Puzzleteilen, die nicht zusammen passen.

 

Eigenen Angaben zufolge haben sich die drei stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden von SPD, Grünen und FDP, Dr. Matthias Miersch, Dr. Julia Verlinden und Carina Konrad am Freitag (28.6.) darauf verständigt, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz auf die Außer-Haus-Verpflegung auszuweiten. In der ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause im September soll es zu einer dafür notwendigen Gesetzesnovelle ein Fachgespräch der Koalitionsfraktionen geben.

Ziel sei es, Einschätzungen von Expertinnen und Experten aus Landwirtschaft, Gastronomie und anderen relevanten Bereichen einzuholen. Die erste Lesung des Gesetzes soll nach dem Willen der Koalitionäre dann in der ersten Sitzungswoche im Oktober stattfinden.

 

Schrittweises Vorgehen

Bei der Einführung der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung hatte sich die Koalition für ein schrittweises Vorgehen entschlossen. Nach dem im August 2023 in Kraft getretenen Gesetz muss zunächst lediglich frisches Schweinefleisch - gekühlt oder gefroren, verpackt oder unverpackt - im Lebensmittelhandel, den Fleischereifachgeschäften, dem Online-Handel und anderen Verkaufsstellen mit einer der Haltungsformen Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide oder Bio gekennzeichnet werden. Zuletzt hatte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir am Donnerstag (27.6.) auf dem Deutschen Bauerntag sein Ziel bekräftigt, die Haltungskennzeichnung auszudehnen. Gemeint sind neben der Mast auch die Ferkel- und Sauenhaltung, andere Nutztierarten sowie insbesondere weitere Vermarktungswege wie die Gastronomie.

 

Die ISN meint:

Wir haben immer gefordert, dass die bestehenden Regelungslücken bei der Tierhaltungskennzeichnung geschlossen und weitere Absatzkanäle in die Kennzeichnung eingebunden werden müssen. Insofern ist die Einigung ein wichtiger Schritt, den man in Berlin schon längst hätte gehen können. Entscheidend ist aber, dass es nun nicht wieder bei leeren Versprechungen bleibt. Ohnehin hat man den großen Wurf mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz vergeigt. Es bleibt viel zu viel Stückwerk mit zahlreichen Puzzleteilen, die nicht zusammen passen. So fehlt die Ferkelerzeugung noch gänzlich und weder bei der Finanzierung noch bei den Genehmigungshürden ist der Weg für die Entwicklung der Betriebe geebnet. Viele fachliche Kritikpunkte bleiben also weiter bestehen.

Doch auch die Bundesländer dürfen sich nicht auf den Fehlern der Bundesregierung ausruhen. Denn die grundsätzliche Einordnung des Gesetzes und die Umsetzung der Gesetzesvorgaben sind zwei Paar Schuhe. Für die Umsetzung sind die Bundesländer verantwortlich. Wenn diese ihre Hausaufgaben nicht rechtzeitig machen – und die meisten Bundesländer haben sie noch nicht gemacht, dann sind am Ende die Schweinehalter die Leidtragenden. Die brauchen nämlich schnell Klarheit für die Umsetzungsdetails und die Auslegung der Kriterien, um die nötige Planungssicherheit zu bekommen.

 

Zu diesem Thema werden wir im www.schweine.net weiter aktuell berichten. Informieren Sie sich auch gerne im Rahmen der Web-Seminare, die wir hierzu exklusiv für ISN-Mitglieder anbieten.


Web-Seminar für ISN-Mitglieder: Staatliche Tierhaltungskennzeichnung und Initiative Tierwohl – So soll die Umsetzung für Schweinehalter laufen

Haltungskennzeichnung: Niedersachsen veröffentlicht Details zur Meldepflicht und zu den Kriterien

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