Ausschussanhörung im Bundestag: Tierhaltungskennzeichnung erntet breite Kritik
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung war heute Thema einer Anhörung des Bundestagsausschusses für Ernährung und Landwirtschaft.
Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft im Bundestag hat sich heute in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung befasst. Die acht von den Fraktionen vorgeschlagenen Sachverständigen äußerten zum Großteil einhellige und scharfe Kritik.
ISN: Die ISN lehnt den Gesetzentwurf aufgrund gravierender Mängel entschieden ab und warnt vor einen Wettbewerbsnachteil für deutsche Schweinehalter sowie der Abwanderung der Schweinehaltung ins Ausland.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung war heute Thema einer Anhörung des Bundestagsausschusses für Ernährung und Landwirtschaft. Die Mehrheit der acht von den Fraktionen vorgeschlagenen Sachverständigen äußerte in der Sitzung deutliche Kritik am Entwurf der Bundesregierung.
Gefahr der Verbrauchertäuschung
Einhellig kritisiert wurde die Tatsache, dass die geplante Kennzeichnung nicht wie von der Bundesregierung beabsichtigt zu mehr Transparenz führe. Dr. Alexander Hinrichs, Geschäftsführer der QS Qualität und Sicherheit GmbH und der Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH, sah die Gefahr der Verwirrung der Verbraucher, insbesondere bei der Kennzeichnung von Mischprodukten. Durch die Einführung der geplanten Tierhaltungskennzeichnung würden außerdem etablierte Tierwohlprogramme und bekannte Haltungslabel gefährdet. Auch Anne Hamester, Fachreferentin für Tiere in der Landwirtschaft bei PROVIEH e.V. warnte vor einer Verbrauchertäuschung, da die Kennzeichnung nicht selbsterklärend sei.
Tierwohlkriterien können nicht untergebracht werden
Weiterhin wurde das Fehlen von Tierwohlkriterien beanstandet und die problematische Zuordnung bestehender Haltungsformen. Dr. Nora Hammer, Geschäftsführerin beim Bundesverband Rind und Schwein e.V., mahnte, dass der Verbraucher höhere Haltungsstufen mit mehr Tierschutz und Tierwohl gleichsetze. Gleichzeitig würden aber insbesondere die Betriebe benachteiligt, die bereits in mehr Tierwohl in ihren Ställen investiert hätten und z.B. schon bei der Initiative Tierwohl mitmachen, da sie bei der geplanten Kennzeichnung in die nächstuntere Haltungsstufe eingruppiert würden.
Sachverständigen fehlt Gesamtkonzept
Insgesamt greife der Anwendungsbereich der Kennzeichnung den Sachverständigen zufolge zu kurz. Durch die Beschränkung der verpflichtenden Kennzeichnung zunächst auf frisches Schweinefleisch bleibe der weitaus größere Marktanteil ungeregelt und wichtige Absatzwege wie Gastronomie und Außer-Haus-Verpflegung unberücksichtigt. Mehrere Sachverständige kritisierten zudem, dass die Kennzeichnung ausschließlich den Lebensabschnitt Mast einbeziehe. Die Bereiche der Ferkelerzeugung, Aufzucht sowie Transport und Schlachtung seien dagegen außen vor. Der AbL-Vorsitzende Martin Schulz betonte, dass dies insbesondere bei den von immer mehr Ordnungsrecht gebeutelten Ferkelerzeugern zu viel Verzweiflung führe. Der Sprecher der Initiative Schweinehaltung Deutschland, Dr. Dirk Hesse, warnte vor dem Hintergrund des fehlenden Gesamtkonzepts vor weiteren Betriebsaufgaben, da sich die Schweinehalter in Deutschland von der Politik nicht mehr gewollt fühlten.