Tierhaltungskennzeichnung: Meldeportal für Schweinemäster nun auch in Bayern freigeschaltet
Bayerische Schweinemäster können ab sofort ihre Haltungsform nach dem neuen Tierhaltungskennzeichnungsgesetz beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) melden ©BMEL, https://www.lgl.bayern.de/, Canva
In Bayern können Schweinemäster nun auch die Haltungsform ihrer Ställe nach dem neuen Tierhaltungskennzeichnungsgesetz melden. Im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung nutzen die bayerischen Behörden dafür das elektronische Meldeportal aus Niedersachsen.
Durch das im vergangenen Jahr beschlossene Tierhaltungskennzeichnungsgesetz sind alle Schweinemäster in Deutschland dazu verpflichtet, ursprünglich bereits bis zum 1. August 2024 der jeweils zuständigen Behörde zu melden, in welche Haltungsstufe ihre Mastschweinehaltung einzuordnen ist. Mit reichlich Verzögerung ist nun auch das elektronische Meldeportal für Mitteilungen von bayerischen Tierhaltern einsatzbereit. Wie das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) am gestrigen Mittwoch (18.09.2024) mitteilte, können die Meldungen nun online unter www.tierhaltungskennzeichnung.bayern.de abgegeben werden.
Anmeldung mit den Zugangsdaten von HI-Tier
In Bayern ist das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) für die Entgegennahme der Mitteilung von Haltungseinrichtungen und die Erteilung der Kennnummer zuständig. Die Meldung erfolgt über ein elektronisches Meldeportal, das von Niedersachsen entwickelt wurde und dort bereits im Einsatz ist. Schweinemäster müssen sich dort zunächst mit den Zugangsdaten, die sie auch zur Anmeldung bei der HI-Tier-Datenbank nutzen (VVVO-Nummer und PIN) ausweisen und können dann je nach Betriebskonstellation eine oder mehrere Haltungseinrichtungen (im Wesentlichen die einzelnen Ställe) anlegen und dazu jeweils weitere Angaben machen. Im Anschluss an die Eingabe erhalten Tierhalter eine Kennnummer zugeteilt, welche die Zuordnung und Rückverfolgbarkeit der Schweine sowie der daraus produzierten tierischen Lebensmittel innerhalb der Lebensmittelkette für die Fleischwirtschaft und den Lebensmitteleinzelhandel ermöglicht.
Das Meldeportal, weiterführende Informationen zum Meldeverfahren und ein ausführliches FAQ finden Sie hier:
www.tierhaltungskennzeichnung.bayern.de