30.08.2024rss_feed

Tierhaltungskennzeichnung: Meldeportal für Schweinemäster nun auch in Nordrhein-Westfalen freigeschaltet

©BMEL

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In Nordrhein-Westfalen ist nun auch das Meldeportal zur staatlichen Tierhaltungskennzeichnung freigeschaltet. Schweinemäster können die Mitteilung ihres Haltungssystems über ein bereitgestelltes Online-Formular mit ihren Zugangsdaten für die HI-Tier-Datenbank beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) abgeben.

 

Durch das im vergangenen Jahr beschlossene Tierhaltungskennzeichnungsgesetz sind alle Schweinemäster in Deutschland dazu verpflichtet, bis zum 1. August 2024 der jeweils zuständigen Behörde zu melden, in welche Haltungsstufe ihre Mastschweinehaltung einzuordnen ist. Unterschieden wird zwischen den fünf Stufen Stall, Stall+Platz, Fischluft, Auslauf/Weide und Bio. In einer ganzen Reihe von Bundesländern – wie auch in NRW – war die Möglichkeit der Meldung trotz Fristende noch nicht gegeben, so dass eine Meldung von Seiten der Landwirte noch gar nicht erfolgen konnte.

Wie das Landwirtschaftsministerium in Nordrhein-Westfalen nun mitteilte, kann die Meldung ab sofort auf der Internetseite des Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz" (LANUV) unter tierhaltkennz.vsp-nrw.deerfolgen.

 

Meldung in NRW über HIT-Datenbank

In Nordrhein-Westfalen ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) die zuständige Behörde zur Erteilung der Kennnummer. Um eine Kennnummer zu erhalten, bedarf es der fristgerechten Mitteilung der Haltungseinrichtungen durch Tierhalter/-innen. Schweinehalterinnen und Schweinehalter können sich mit ihrer bestehenden ‚Hi-Tier-Datenbank‘-Kennung im Meldeportal registrieren. Verfügbare Betriebsdaten liegen dann bereits voreingestellt vor.

Die Landwirtinnen und Landwirte müssen ihre Daten zur Stallfläche, Anzahl der Tiere und der Haltungsform eintragen und dazu vorliegende Nachweise, etwa Bescheinigungen von Zertifizierungsunternehmen wie beispielsweise ITW oder die Ökozertifizierung, hochladen. Die Betriebe erhalten innerhalb von zwei Monaten eine unbefristete behördliche Kennnummer mit der Kennung der angegebenen Haltungsform.

 

Sobald das Land NRW weitergehende Informationen z.B. zur Ausführung der Kriterien, zur Einordnung der ITW-Betriebe o.Ä. veröffentlicht, werden wir Sie an dieser Stelle informieren.

Wir haben eine Übersicht über alle zuständigen Behörden der einzelnen Bundesländer für Sie zusammengestellt: Tierhaltungskennzeichnung: So läuft das Meldeverfahren in den Bundesländern - UPDATE

 


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