Tierhaltungskennzeichnung: Rot-Grün will Ausweitung auf Gastronomie noch durchsetzen
SPD und Grüne halten an ihrem Ziel fest, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz auf den Außer-Haus-Bereich auszuweiten
SPD und Grüne haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vorgelegt, der noch in diesem Jahr in den Bundestag eingebracht werden soll. Es geht darum, die Außer-Haus-Verpflegung in die Kennzeichnungspflicht für Schweinefleisch einzubeziehen. Das Gesetz wird jedoch aller Voraussicht nach nicht mehr vor den Neuwahlen im Februar beschlossen werden, berichtet AgE.
ISN: Kein neues Stockwerk auf marodem Fundament! Eine Ausweitung der Kennzeichnung macht erst dann Sinn, wenn die offensichtlichen Fehler des bestehendem Murksgesetzes beseitigt sind. Wieder einmal sieht die Bundesregierung ihre eigenen Fehler nicht und versucht stur durchzuziehen - ohne eigene Mehrheit jetzt hoffentlich ohne Erfolg.
SPD und Grüne halten an ihrem Ziel fest, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz auszuweiten. Die Koalitionsfraktionen haben dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der am 20. Dezember in den Bundestag eingebracht werden soll. Das Gesetz wird angesichts der fehlenden Mehrheit allerdings nicht mehr vor der Bundestagswahl beschlossen werden können. In der nächsten Legislaturperiode müsste das Gesetzgebungsverfahren neu gestartet werden.
Tierhaltungskennzeichnung auch bei Außer-Haus-Verpflegung
In dem vorgelegten Entwurf ist vorgesehen, die Haltungskennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung auszudehnen. Damit hätte sie nicht nur im Lebensmitteleinzelhandel Gültigkeit, sondern auch in Restaurants, Kantinen, Mensen oder an Imbissständen. Gelten soll die einheitliche Pflicht zur Kennzeichnung nicht nur wie bislang für frisches Schweinefleisch, sondern für weitere Lebensmitteln, die vom Schwein stammen
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Von der Gesetzesänderung würden laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes rund 61.465 Restaurants mit Bedienung, 2.567 Restaurants ohne Bedienung sowie 35.486 Imbissstuben betroffen sein. Darüber hinaus würden die Änderungen am Tierhaltungskennzeichnungsgesetz auch 13.800 Kantinen, 19.224 Mensen an Ganztagsschulen, 460 Mensen an Hochschulen, 1.893 Krankenhäuser und 11.358 Pflegeeinrichtungen betreffen.
Wirtschaftsverbände warnen vor zu viel Bürokratie
Die beteiligten Wirtschaftsverbände sind bereits vor Wochen gegen die Pläne Sturm gelaufen. In einer gemeinsamen Stellungnahme hatten sie ihre Ablehnung mit einem hohen bürokratischen Aufwand, einem geringen Kundeninteresse sowie höheren Kosten für heimische Ware begründet. Kritische Stimmen wurden auch in der Agrarwirtschaft an einer Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes laut. Zunächst müssten die Schwachstellen des geltenden Gesetzes beseitigt werden, bevor eine Erweiterung ins Auge gefasst werden könne, so die großen Verbände in ihrer Stellungnahme.
Die ISN meint:
Auf ein Haus mit marodem Fundament sollte man nicht noch ein Stockwerk draufbauen. Eine Ausweitung der Kennzeichnung macht erst dann Sinn, wenn die offensichtlichen Fehler des Murksgesetzes repariert sind – und das wird man auf den letzten Metern der auslaufenden Legislaturperiode nicht mehr schaffen. Reparaturbedarf besteht insbesondere bei wesentlichen Fragen und Knoten in der Umsetzung sowie auch der klaren Benachteiligung heimischer Ware gegenüber den nicht kennzeichnungspflichtigen Importen. Es müssen in diesem Sinne also grundlegende Änderungen des Gesetzes her. Die Opposition wäre mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn sie der Minderheitsregierung hier zur Mehrheit verhelfen würde. Dass die Bundesregierung ihre eigenen Fehler nicht sieht und Gesetzesinitiativen stur durchzieht, ist nicht neu – hier geht es aber wohl mehr um Wahlkampf.