Tierhaltungskennzeichnung: Schweinehalter können Haltungssystem in Niedersachsen nun melden
Schweinehalter in Niedersachsen können ihre Haltungsstufe nun auf der Mitteilungsplattform vom LAVES melden
Für niedersächsische Schweinehalter ist das Meldeportal für die Tierhaltungskennzeichnung nun freigegeben.
ISN-Mitglieder können sich am Mittwoch dieser Woche, 10.07.24 um 14 Uhr in einem Web-Seminar über den aktuellen Stand zur Umsetzung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung in Niedersachsen und den anderen Bundesländern sowie den Fortgang bei der Initiative Tierwohl informieren.
Laut geltendem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz müssen deutschlandweit Schweinehalter, die Schweine mästen und diese zu Schlachtung abgeben, die Haltungsstufen ihrer Ställe zum 1. August zu melden. Sie bekommen dann im Nachgang Kennnummern für ihre jeweiligen Haltungseinrichtungen. In den meisten Bundesländern ist trotz der anrückenden Frist die Möglichkeit der Meldung noch nicht gegeben – teilweise ist nicht einmal bekannt, welche Behörden hierfür zuständig sind.
In Niedersachen liegt die Zuständigkeit beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES). Dieses hat heute das für die Meldung der Haltungsformen notwendige Portal freigeschaltet.
Anmeldung mit den Zugangsdaten von HI-Tier
Schweinemäster müssen sich in dem Portal zunächst einmal mit den Zugangsdaten, die sie auch zur Anmeldung bei der HI-Tier-Datenbank nutzen (VVVO-Nummer und PIN) ausweisen. Sie können dann der Verwendung seiner Stammdaten aus der HI-Tier-Datenbank zustimmen, um die Adressdaten automatisiert auszufüllen oder diese händisch eingeben. Je nach Betriebskonstellation müssen sie dann eine oder mehrere Haltungseinrichtungen (im Wesentlichen die einzelnen Ställe) Haltungseinrichtungen anlegen und dazu jeweils weitere Angaben machen – u.a. die uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche der Haltungseinrichtung, Tierzahlen, Lagepläne, Zertifikate und sonstige Nachweise.
Ausführliche Anleitung und Informationen beim LAVES
Das LAVES hat eine ausführliche Beschreibung zur Meldung erstellt und auch eine Hotline eingerichtet. Diese Informationen, eine FAQ-Liste und auch eine sehr detaillierte Beschreibung der Kriterien je Haltungskategorie finden Sie auf der Seite des LAVES.
Was müssen ITW-Betriebe melden?
Die mit Abstand meisten Meldungen werden die Haltungskategorien Stall
und Stall+Platz
betreffen. Während die Kategorie Stall
– also die Erfüllung des gesetzlichen Standards – relativ eindeutig ist, stellt sich die Betriebe, die an der Initiative Tierwohl (ITW) teilnehmen, die Frage, was sie melden sollen. Denn auch wenn die ITW-Kriterien ab dem kommenden Jahr an die Stufe Stall+Platz
angeglichen werden, so erfüllen die ITW-Betriebe im Normalfall aktuell nur die Kriterien der Stufe Stall
. Für Niedersachsen hat das Laves das Vorgehen bei der Meldung im FAQ eindeutig beschrieben: Wenn der Betrieb zum Zeitpunkt der Mitteilung noch nicht die Anforderungen der Haltungsform
Stall+Platz einhält, muss zunächst die Haltungsform
Stall mitgeteilt werden. Erst dann, wenn der Betrieb die Kriterien der Haltungsform
Stall+Platz umgesetzt hat, kann eine Änderungsmitteilung erfolgen.
ISN-Seminar für Mitglieder zur Kennzeichnung und zur ITW
Am kommenden Mittwoch (10. Juli 2024 um 14 Uhr) geben wir ISN-Mitgliedern weitere Erläuterungen zur Haltungskennzeichnung in den Bundesländern, aber auch zur Fortführung der Initiative Tierwohl. Hierbei geht es u.a. auch um die Ausgestaltung der Kriterien. Gerne wollen wir mit Ihnen auch darüber diskutieren, wie Sie mit den kurzen Meldefristen umgehen sollen. Wenn Sie als ISN-Mitglied noch nicht beim Seminar angemeldet sind, dann haben Sie jetzt noch die Gelegenheit dazu: Web-Seminar für ISN-Mitglieder
Hier gelangen Sie zur THKG-Mitteilungsplattform vom LAVES in Niedersachsen
Allgemeines und Erläuterungen zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz vom LAVES Niedersachsen