Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - ISN: EU-Kommission muss Benachteiligung deutscher Schweinehalter verhindern
Die ISN hat in einer Stellungnahme im Rahmen des EU-Notifizierungsverfahrens den Gesetzentwurf zur Tierhaltungskennzeichnung kritisiert. ©ISN, BMEL, Canva
Im Rahmen eines EU-Notifizierungsverfahrens hat die Bundesregierung die EU-Kommission über die geplante Einführung einer verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung informiert. In einer Stellungnahme haben wir unsere Kritikpunkte am Gesetzentwurf bei der EU-Kommission eingebracht und fordern diese insbesondere auf gegen den drohenden Wettbewerbsnachteil deutscher Schweinehalter im europäischen Markt einzuschreiten.
Im Rahmen des EU-Notifizierungsverfahrens zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung haben wir in einer Stellungnahme unsere Kritik am Gesetzentwurf eingebracht. Wir kritisieren insbesondere die drohende Benachteiligung deutscher Schweinehalter durch die geplante Kennzeichnung. Die EU-Kommission muss hier aus unserer Sicht einschreiten, um eine Verzerrung im freien europäischen Wettbewerb zu verhindern.
Benachteiligung deutscher Schweinehalter im europäischen Wettbewerb
Konkret sehen wir es als inakzeptabel an, dass Schweinefleisch aus dem Ausland im Gegensatz zum Fleisch aus Deutschland weiter ohne Kennzeichnungspflicht verkauft werden darf und die Teilnahme an der Kennzeichnungspflicht für ausländische Ware lediglich freiwillig ist. Das heißt, dass mit der vorgesehenen Regelung in Deutschland erzeugte Produkte auch mit ausländischem Schweinefleisch konkurrieren müssen, das potenziell unterhalb des deutschen Standards (z.B. Fleisch von betäubungslos kastrierten Schweinen) und kostengünstiger erzeugt werden kann. So entsteht ein ungleicher Wettbewerb, im dem deutsche Schweinehalter nicht bestehen können.
Verbraucher werden durch Kennzeichnung getäuscht
In diesem Zusammenhang beurteilen wir den Umgang mit nicht kennzeichnungspflichtiger
Ware bei der Kennzeichnung von Mischformen als besonders verwirrend und verbrauchertäuschend. So muss auf einem Mischprodukt, z.B. Hackfleisch, der Anteil des Fleisches deklariert werden, der in Deutschland erzeugt wurde, während der Rest (z.B. die Ware aus dem Ausland) lediglich in einer Fußnote des Kennzeichens aufgeführt wird. Mindestanteile, welche die Kennzeichnungsstufe bestimmen, sind nicht festgelegt. Aus unserer Sicht ist die Kennzeichnung in der beabsichtigten Form damit kaum kontrollierbar und birgt ein erhebliches Missbrauchspotenzial, mit der Hilfe von Importware selbst in den höheren Stufen den Basispreis für Schlachtschweine in Deutschland auf Weltmarktniveau zu drücken.