22.06.2023rss_feed

Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Bundesrats-Agrarausschuss empfiehlt Einberufung des Vermittlungsausschusses

Bundesrat

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Ist das vom Bundestag beschlossene Tierhaltungskennzeichnungsgesetz doch noch nicht in trockenen Tüchern? Mit knapper Mehrheit empfiehlt der Agrarausschuss der Länderkammer, zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Ziel ist es, den Gesetzesbeschluss des Bundestages aufzuheben, berichtet AgE.

ISN: Auch wenn es eher unwahrscheinlich ist, dass eine Mehrheit im Plenum des Bundesrates der Empfehlung des Agrarausschusses folgen wird, ist die Empfehlung ein weiterer klarer Fingerzeig, dass die Ampelkoalition schnell die noch nicht beantworteten zentralen Fragestellungen klären und dringend gemeinsam mit der Wirtschaft an der Umsetzbarkeit in der Praxis arbeiten muss.

 

Mehrheit im Plenum unwahrscheinlich

Die Entscheidung war knapp. Acht Länder stimmten im Agrarausschuss des Bundesrats für den von Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt eingebrachten Antrag, zu dem vergangene Woche im Bundestag beschlossenen Tierhaltungskennzeichnungsgesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Sechs Länder stimmten dagegen und zwei enthielten sich. Allerdings ist eine Mehrheit in der Plenarsitzung am 7. Juli nicht sehr wahrscheinlich. Die Länder mit Regierungsbeteiligung der Grünen, wie etwa Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, dürften sich dann enthalten, so dass die notwendige Stimmenzahl für die Anrufung des Vermittlungsausschusses aller Voraussicht nach nicht zustande kommen wird.

 

Länder kritisieren Pläne zur Tierhaltungskennzeichnung

Der Agrarausschuss übt grundsätzliche Kritik an der Vorlage aus dem Bundestag. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz greife wesentlich zu kurz und sehe kein ganzheitliches Konzept zum Umbau der Tierhaltung vor, heißt es der Begründung. Vorgezogene, unvollständige Regelungen von Teilschritten schafften Unsicherheiten und gefährdeten den Umbau in Gänze. Zudem wollen die meisten Länder nicht hinnehmen, dass ihnen mit dem Gesetz ein Erfüllungsaufwand auferlegt werde, der höher sein werde als angenommen. Im Einzelnen werden in dem Beschluss die bekannten Defizite des Gesetzes angeführt. Das reicht von der Beschränkung der verpflichtenden Kennzeichnung auf zunächst frisches Schweinefleisch über die fehlende Einbeziehung wichtiger Absatzwege wie Gastronomie und Außer-Haus-Verpflegung bis zur Tatsache, dass sich die Anforderungen lediglich auf den Lebensabschnitt Mast beziehen. Außerdem werde das bewährte System der Initiative Tierwohl (ITW) gefährdet.

 

Die ISN meint:

Auch wenn die Verabschiedung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetz durch den Bundestag nach einer ganzen Dekade der Diskussion um den Umbau der Tierhaltung wichtig war, ist klar, dass es noch erheblichen Änderungs- bzw. Abstimmungsbedarf gibt. Genau das hat der Agrarausschuss des Bundesrates mit seiner Empfehlung zur Einberufung des Vermittlungsausschusses zum Ausdruck gebracht. Auch wenn es eher unwahrscheinlich ist, dass das Plenum der Empfehlung folgen wird, ist es ein klarer Fingerzeig, dass die Ampelkoalition schnell die noch nicht beantworteten zentralen Fragestellungen klären und dringend gemeinsam mit der Wirtschaft an der Umsetzbarkeit in der Praxis arbeiten muss.


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