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Tiermehl: EU-Kommission erlaubt Verwendung bestimmter tierischer Proteine

Schweine am Futtertrog ©ISN

Schweine am Futtertrog ©ISN

Die Verwendung von verarbeiteten tierischen Proteinen von Geflügel in Schweinefutter ist wieder erlaubt. Die Europäische Komission hat die entsprechende Änderung der Verordnung über das Verfütterungsverbot im August angenommen, berichtet AgE.

ISN: Wir begrüßen die Wiederzulassung von Tiermehl. Tierische Proteine sind ernährungsphysiologisch für Schweine hoch wertvoll und auch aus Gründen der Nachhaltigkeit ist eine Rückführung dieser Rohstoffe in den Nährstoffkreislauf sinnvoll.

 

Künftig dürfen die Tierhalter in der Europäischen Union auch wieder bestimmte tierische Proteine verfüttern. Die Europäische Kommission hat Mitte August eine entsprechende Änderung der Verordnung über das Verfütterungsverbot angenommen, die die Verwendung von verarbeiteten tierischen Proteinen von Schweinen in Geflügelfutter und von Geflügel in Schweinefutter erlaubt. Im Jahr 2001 war aufgrund der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie (BSE) die Verfütterung von Tiermehlen zunächst befristet untersagt worden, im Jahr 2003 dann dauerhaft.

 

ESFA-Gutachten stützt Entscheidung

Laut der Generaldirektion Gesundheit der EU-Kommission (DG Sante) stützt sich die aktuelle Entscheidung auf ein wissenschaftliches Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Bereits im April hatten das Europaparlament und der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) grünes Licht gegeben.

EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides begrüßte die Änderung als einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zur Verwendung hochwertiger und nachhaltiger Futtermittel. Zugleich setze die EU ihr langjähriges Engagement für die Einhaltung höchster Standards in der Tierernährung fort. Die DG Sante verwies auf wissenschaftliche Erkenntnisse, die zeigten, dass bestimmte, seit 2001 geltende Futtermittelverbote nicht mehr gerechtfertigt seien.

 

Künftig Verwendung von Schweine-, Geflügel- und Insektenproteinen möglich

Der Generaldirektion zufolge ist künftig eine breitere Verwendung von Schweine-, Geflügel- und Insektenproteinen in Futtermitteln möglich, die aus lokaler Produktion in der EU stammten und den Ernährungsbedürfnissen bestimmter Kategorien von Schweinen und Geflügel entsprächen. Darüber hinaus werde die Lockerung zu einer nachhaltigeren und wettbewerbsfähigeren europäischen Landwirtschaft im Sinne der Farm-to-Fork-Strategie beitragen.

Die ISN meint:

In den vergangenen Jahren haben wir die Zulassung von Tiermehl in der Schweinefütterung immer wieder gefordert. Deshalb begrüßen wir die nun durch die EU erfolgte Wiederzulassung von Tiermehl. Tierische Proteine sind ernährungsphysiologisch für Schweine hoch wertvoll. Gerade vor dem Hintergrund der Themen, wie Schwanzbeißen und Tiergesundheit, ist Tiermehl eine wichtige Zusatzkomponente in der Fütterung. Auch aus Gründen der Nachhaltigkeit ist eine Rückführung dieser Rohstoffe in den Nährstoffkreislauf zu begrüßen, da so der Einsatz anderer Eiweißträger (z.B. Sojaextraktionsschrot) aus anderen Regionen der Welt reduziert werden kann. Mit den heutigen Möglichkeiten zur Rückverfolgbarkeit bei der Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten haben sich die Voraussetzungen gegenüber der in früheren Jahren praktizierten Tiermehlverarbeitung und -verfütterung deutlich verbessert.


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