Tierschutz-TÜV: Entscheidung des Bundesrats nicht vor Frühjahr 2016
Den finalen Verordnungsentwurf für das zunächst im Bereich von Legehennen geplante Prüf- und Zulassungsverfahren von neuen Stalleinrichtungen wird das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nicht vor dem Frühjahr 2016 (2. Quartal) an den Bundesrat übergeben.
Das Inkrafttreten der Verordnung sowie erste Prüfverfahren hängen dann vom Verlauf des Verordnungsgebungsverfahrens ab, so die Bundesregierung in einem Antwortschreiben auf eine Kleine Anfrage der Grünen. Zudem würden noch die bisher eingegangenen Stellungsnahmen von Ländern und Verbänden ausgewertet. Der erste Verordnungsentwurf des BMEL liegt seit August 2015 vor.
Anfrage der Grünen zur Umsetzung von Tierschutzankündigungen
Die Kleine Anfrage der Grünen bezog sich auf konkrete Ankündigungen zum Tierschutz in der aktuellen Legislaturperiode. Neben vorzeigbaren Erfolgen von Minister Schmidts Tierwohl-Initiative fragten die Grünen auch nach der Umsetzung des Kupierverzichts und dem voraussichtlichen Inkrafttreten des Tierschutz-TÜVs für Stallbauten bei Legehennen sowie der Ausweitung auf andere Tierarten.
Sobald mit dem Verfahren ausreichende Erkenntnisse und Erfahrungen gewonnen wurden, um sie für andere Bereiche der Nutztierhaltung zu Grunde legen zu können, soll auch eine Ausdehnung des Tierschutz-TÜVs auf andere Nutzertierarten erfolgen, so das Bundesministerium in der schriftliche Stellungnahme.