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Tierschutzgesetz zur Abstimmung im Kabinett? – ISN: Stoppt diesen Wahnsinn!

Das Bundeskabinett sollte dem Vernehmen nach am Mittwoch, 22. Mai 2024, über die Novelle des Tierschutzgesetzes abstimmen. Nun stand die Änderung heute doch nicht auf der Tagesordnung. ©ISN, Canva, Bundesregierung/Kugler

Das Bundeskabinett sollte dem Vernehmen nach am Mittwoch, 22. Mai 2024, über die Novelle des Tierschutzgesetzes abstimmen. Nun stand die Änderung heute doch nicht auf der Tagesordnung. ©ISN, Canva, Bundesregierung/Kugler

Update 22.05.2024:

Laut den Ergebnissen der heutigen Kabinettssitzung stand das Tierschutzgesetz nun doch nicht auf der Tagesordnung. Damit sind die beabsichtigten Änderungen im Tierschutzgesetz aber nicht vom Tisch und werden vermutlich Thema in einer der nächsten Sitzungen sein. Ob die Bundesregierung auf die aus der gesamten Branche dargelegten Kritikpunkte und weitreichenden Folgen eingeht, ist bis dato noch nicht bekannt. Wir werden an dem Thema dranbleiben!


Stand 21.05.2024:

Das Bundeskabinett soll dem Vernehmen nach morgen (22. Mai) über die Novelle des Tierschutzgesetzes abstimmen und auch über maßgebliche Neuregelungen für Schweinehalter entscheiden.

ISN: So wird die deutsche Ferkelerzeugung unmittelbar durch Ferkelimport ersetzt. Stoppt diese Wettbewerbsverzerrung und stoppt den Bürokratiewahnsinn!

 

Die Novelle des Tierschutzgesetzes soll dem Vernehmen nach morgen (Mittwoch, 22.05.2024) zur Abstimmung ins Kabinett. Neben verschiedenen anderen Themen u.a. zu Heimtieren und anderen Nutztierarten würde dieses für Schweinehalter insbesondere weitreichende Themen zum Schwanzkupieren und zur Kennzeichnung mit Falltieren beinhalten. Während zum einen die Dokumentationspflichten erneut deutlich hochgeschraubt werden sollen, dürften die Schweinehalter dann insbesondere die im deutschen Alleingang getroffenen Regelungen zum Schwanzkupieren massiv treffen.

 

Die ISN meint:

Wieder will die Bundesregierung scheinbar Tierschutzregelungen im nationalen Alleingang treffen. Wann lernt sie endlich, dass sie damit nicht nur den Schweinehaltern sondern auch dem Tierschutz einen Bärendienst erweist. So träfe die Regelung, dass mit Nachweis der Unerlässlichkeit maximal nur ein Drittel des Schwanzes gekürzt werden darf, wieder nur die deutschen Ferkelerzeuger. Importferkel mit stärker gekürzten Schwänzen wären davon nicht direkt betroffen. Das wäre deshalb so problematisch, weil sich von heute auf morgen die Ferkelimporte nach Deutschland verdoppeln könnten und so deutsche Ferkel ausgetauscht würden. So vernichtet man hiesige Ferkelerzeugung! Denn nahezu zehn Millionen Ferkel, die aus den Nachbarstaaten – insbesondere Dänemark – in andere EU-Staaten geliefert werden, passieren zum Teil bei ihrem Transport Deutschland – könnten also früher abgeladen werden oder könnten den kürzeren Weg nach Deutschland nehmen. Ein Vorpreschen der Bundesregierung wäre umso unbegreiflicher, da eine Überarbeitung der europäischen Tierschutzregelungen bereits angekündigt sind und man nun getrost auch auf eine einheitliche europäische Regelung warten könnte. Ohne Frage sind auch andere EU-Staaten mit Neuregelungen auf dem Weg, umso wichtiger ist ein europäisches Vorgehen im zeitlichen und inhaltlichen Gleichschritt.

Nicht nachvollziehbar ist auch der massive zusätzliche bürokratische Aufwand, den man scheinbar nicht nur beim Thema Schwanzkupieren anschieben will. Völlig unverständlich und inakzeptabel ist auch eine Kennzeichnung bisher noch nicht gekennzeichneter Falltiere. Hier soll ein Bürokratiemonster ohne Tierschutzwirkung geschaffen werden. So wird jedes Gerede über Bürokratieabbau zur Heuchelei.

Wir fordern von all denjenigen in den Regierungsfraktionen, die noch einen Funken Realitätssinn und Verständnis für die hiesige Wirtschaft haben, die Novelle des Tierschutzgesetzes mindestens in Bezug auf die Regelungen zu den Nutztieren zu stoppen.


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