17.02.2022rss_feed

Tierschutzstandards: EU-Parlament spricht sich für einheitliche Umsetzung aus

Das Europäische Parlament in Straßburg ©Europaparlament (www.europarl.europa.eu/)

Das Europäische Parlament in Straßburg ©Europaparlament (www.europarl.europa.eu/)

Das Europaparlament hat sich in dieser Woche für einheitliche Tierschutzstandards in allen EU-Mitgliedstaaten ausgesprochen. Dies sei wichtiger, als die Vorgaben zu verschärfen oder auszudehnen. Landwirten müsse bei der Umsetzung ausreichend Zeit, Unterstützung, Ausbildung sowie Geld zur Finanzierung der Anpassungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden, berichtet AgE.

ISN: Der Ansatz der EU-Politiker ist aus unserer Sicht genau richtig. Wenn es Vorgaben in der EU gibt, müssen diese auch einheitlich umgesetzt werden. Es darf nicht sein, dass die Auflagen für die deutschen Betriebe immer weiter nach oben geschraubt werden und in anderen EU-Ländern wesentlich geringere Standards vorherrschen. Wichtig ist außerdem, dass die Kosten für die höheren Tierschutzstandards auch bezahlt werden.

 

Das Europaparlament drängt auf mehr Klarheit und eine einheitliche Umsetzung der Tierschutzstandards in den Mitgliedstaaten. Bei der nationalen Umsetzung der EU-Tierschutzvorschriften in landwirtschaftlichen Betrieben dürfe es weniger Spielraum für Interpretationen geben, heißt es in einer im Straßburger Plenum angenommenen Entschließung. Darüber hinaus fordern die Parlamentarier ein EU-Tierschutzkennzeichnungssystem und Reziprozität bei Importen tierischer Erzeugnisse. Die Resolution wurde mit 496 zu 140 Stimmen bei 51 Enthaltungen angenommen.

 

Parlament fordert Einheitlichkeit und Unterstützung für Landwirte

Gefordert wird, dass die Rechtsvorschriften in allen Mitgliedstaaten zunächst einheitlich und vollständig umgesetzt werden müssten. Dies sei wichtiger, als die Vorgaben zu verschärfen oder auszudehnen. Angemahnt wird von den Europaabgeordneten zudem, dass sich die Überarbeitung der Tierschutzvorschriften auf wissenschaftliche Daten, Folgenabschätzungen und einen artenbezogenen Ansatz stützen sollte. Das Europaparlament gibt auch zu bedenken, dass Praktiken, die das Wohlbefinden der Tiere verbessern sollen, höhere Produktionskosten verursachen und die Arbeitsbelastung der Landwirte erhöhen könnten. Daher müsse den Landwirten ausreichend Zeit, Unterstützung, Ausbildung sowie Geld zur Finanzierung der Anpassungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden.

 

Einhaltung von EU-Tierschutzstandards auch bei Importen gefordert

Nachdrücklich betonen die EU-Volksvertreter mit Blick auf die globalen Agrarmärkte auch, die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Landwirte hinreichend zu berücksichtigen. Aus diesem Grund fordern sie die Kommission dazu auf, Gegenseitigkeitsklauseln auf multilateraler Ebene und in bilateralen Abkommen auszuhandeln. Nur so könne die Einhaltung von Tierschutzstandards auch bei importierten Produkten gewährleistet werden. Der Import von Vieh oder Fleisch in die EU, das nicht den europäischen Tierschutznormen entspricht, gehört dem Parlament zufolge verboten. Schließlich sprechen sich die Europaabgeordneten für verbindliche Vorgaben für eine freiwillige Kennzeichnung von Tierschutzprodukten aus. Dazu müsse die EU einen Regelungsrahmen erstellen. Gleichzeitig ist nach Ansicht des Parlaments aber auch darauf zu achten, dass hinreichend Flexibilität und Raum für private Initiativen verbleibt.

 

Die ISN meint:

Der Ansatz der EU-Politiker ist aus unserer Sicht genau richtig. Wenn es Vorgaben in der EU gibt, müssen diese auch einheitlich umgesetzt werden. Es darf nicht sein, dass die Auflagen für die deutschen Betriebe immer weiter nach oben geschraubt werden und in anderen EU-Ländern wesentlich geringere Standards vorherrschen. Dies führt zu großen Unterschieden bei den Produktionskosten und damit zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen auf dem gemeinsamen EU-Markt, unter denen die deutschen Erzeuger zu leiden haben. Dementsprechend ist eine Harmonisierung der Tierschutzmaßnahmen in der EU nachvollziehbar und zu begrüßen. Wichtig dabei ist auch, dass die Kosten für die höheren Tierschutzstandards vom Verbraucher auch bezahlt werden müssen, oder aber vom Staat.


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