14.04.2022rss_feed

Tierseuchenkasse NRW: Beitragsbescheide zukünftig online abrufen

©LWK NRW

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Die Tierseuchenkasse in Nordrhein-Westfalen (NRW) hat Tierhalter über wichtige Neuerungen bei der Versendung der Bescheide für den Beitrag 2022 informiert. Diese müssen ab sofort online abgerufen werden.

 

Die Tierseuchenkasse NRW hat am 01.04.2022 die Erstellung der Beitragsbescheide mit einigen Neuerungen durchgeführt.

 

Beitragsbescheide ab sofort online abrufen

Tierhalter, die ausschließlich beitragsfreie Tierarten (z.B. Rinder oder Schweine) halten, erhalten ab sofort keinen Beitragsbescheid mehr per Post. Der Beitragsbescheid wird stattdessen auf dem Tierhalterkonto hinterlegt. Das Konto können Tierhalter unter nw.agrodata.de/login oder wie gewohnt unter www.tierzahlenmeldung-nrw.de auf ihrem Tierhalterkonto einsehen und ihren Bescheid dort abrufen. Wer mit der Meldung der Tierzahlen bereits eine Mailadresse hinterlegt und authentifiziert hat, erhält eine Mail, dass der Beitragsbescheid vom Tierhalterkonto abgerufen werden kann, wie auch der Bescheid für beitragsfreie Tiere.

 

Tierzahlen kontrollieren und ggf. Fehler melden

Mit dieser neuen Form der Versendung der Beitragsbescheide werden Verwaltungskosten in erheblicher Höhe eingespart. Die Tierseuchenkasse beabsichtigt, auch den Meldebogen und sonstige Schreiben zukünftig per Mailnachricht auf dem Tierhalterkonto zu hinterlegen.

Entsprechend der Neuerungen werden alle Tierhalter gebeten, die Tierzahlen im Beitragsbescheid zu kontrollieren, da sie relevant für den Erhalt von Beihilfen und Entschädigungen sind. Auch wenn gegen die Bescheide der Tierseuchenkasse grundsätzlich das Rechtsmittel der Klage vorgesehen ist, empfiehlt die Tierseuchenkasse den Tierbesitzern, sich bei Unstimmigkeiten oder Fehlern im Beitragsbescheid zeitnah an die Tierseuchenkasse zu wenden. Gegebenenfalls können Korrekturen des Bescheides vorgenommen werden, so dass der Klageweg nicht beschritten werden muss.

 

Für die Tierarten Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen und Gehegewild wird auch in 2022 kein Beitrag erhoben, da im vergangenen Jahr die Kosten, insbesondere für Entschädigungsleistungen, niedrig waren. Erstmals in 2022 muss auch für Rinder kein Beitrag pro Tier erhoben werden.

 

Bei Fragen stehen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tierseuchenkasse gern zur Verfügung: Telefon 0251 28982-0.


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