Tierwohlförderung Thüringen: Nächste Antragsrunde für Schweinehalter startet im August
Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) bietet mit T(h)ür Tierwohl eine erweiterte Tierwohlförderung für die Schweinehaltung an. Betriebe können von Ende August bis zum 30. September wieder Anträge auf eine Förderbewilligung für den ab 1. Januar 2024 beginnenden fünfjährigen Verpflichtungszeitraum stellen.
Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) bietet unter der Kurzbezeichnung T(h)ür Tierwohl
seit 2021 eine Tierwohlförderung in der Schweinehaltung an, mit der mehr Platz und Haltung auf Stroh in den Ställen finanziell unterstützt wird. Anfang 2023 wurde die Förderrichtlinie im Schweinebereich nochmals erweitert. Seitdem werden in der Sauenhaltung, Ferkelaufzucht und Schweinemast bis zu drei Tierwohlstufen gefördert. Dazu zählen Kriterien wie mehr Platz, mehr Einstreu, Buchtenstrukturelemente, Gruppenhaltung, längere Zeiten der Ferkel bei der Sau, bessere Ruhe- und Rückzugsbereiche im Stall sowie Außenklima und sogar Auslaufmöglichkeiten in der höchsten Tierwohlförderstufe.
Antragstellung im August/September 2023
Diese Förderung wird mit einem Verpflichtungszeitraum von 5 Jahren angeboten. Bis 2027 stehen hierfür insgesamt 30 Mio. Euro EU- und Landesmittel bereit. Alleine in diesem Jahr wurden den tierhaltenden Betrieben ca. 4 Mio. Euro bewilligt. Der neue, fünfjährige Verpflichtungszeitraum beginnt am 01. Januar 2024. Hierfür können Betriebe von Ende August bis zum 30. September 2023 wieder Anträge auf Bewilligung der Teilnahme stellen.
Hier finden Sie die notwendigen Unterlagen: infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/landwirtschaft/agrarfoerderung/tierwohl-ab-2023