02.07.2024rss_feed

Tierwohlförderung Thüringen: 2,3 Millionen Euro Fördergelder gehen an Schweinehalter

© ISN/Jaworr

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Für den Umbau der Nutztierhaltung zahlt das Thüringer Landwirtschaftsministerium nun einen Betrag von rund 2,9 Mio. Euro aus. Dabei handelt es sich um Gelder aus der erweiterten Maßnahme T(h)ür Tierwohl für das Förderjahr 2023. Allein 2,3 Mio. Euro entfallen auf höhere Standards in der Schweinehaltung, berichtet Agra Europe.

 

Im Rahmen der erweiterten Tierwohlförderung T(h)ür Tierwohl werden vom Thüringer Landwirtschaftsministerium für die Umgestaltung der Nutztierhaltung nun die Fördergelder für das Jahr 2023 ausgezahlt.

 

2,3 Mio. Euro für Tierwohlmaßnahmen in der Schweinehaltung

Der Großteil der Förderung in Höhe von 2,3 Mio. Euro betrifft laut Ministerium höhere Tierwohlstandards in der Schweinehaltung. Dieses Förderangebot umfasse viele Möglichkeiten, das Tierwohl zu verbessern und werde von 44 Agrarbetriebe in Anspruch genommen. Dadurch erhielten Schweine mehr Platz im Stall, könnten auf Stroh gehalten werden und hätten mehr Freilauf im Außenbereich. Allein mehr als 700.000 Euro entfielen auf die Umsetzung tierwohlgerechterer Haltungsbedingungen in der Ferkelaufzucht und der Schweinemast.

Mit weiteren 257.000 Euro unterstützt das Agrarressort den Erhalt vom Aussterben bedrohter einheimischer Nutztierrassen wie Rhönschaf, Thüringer Waldziege und Deutsches Sattelschwein.

 

Abwanderung der Tierhaltung ins Ausland verhindern

Laut Ressortchefin Susanna Karawanskij wollen viele Betriebe die steigenden gesellschaftlichen Erwartungen erfüllen und die Nutztierhaltung tierwohlgerechter weiterentwickeln. Viele Tierhalter hätten jedoch wirtschaftliche Schwierigkeiten. Mit den Fördergeldern gebe man ihnen nun Planungssicherheit. Ziel der Förderung sei es auch, Betriebsaufgaben und eine Verlagerung der Tierhaltung ins Ausland zu verhindern, da dort die Tierwohlstandards oft niedriger seien als in Deutschland, betonte Karawanskij. Nur so könne man die Grundlage lokaler Stoffkreisläufe und regionaler Vermarktung heimisch produzierter Nahrungsmittel erhalten.


Weitere Informationen zur Thüringer Tierwohlförderrichtlinie

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