Topf für ITW-Einmalzahlungen ist leer – ISN: ITW und LEH müssen schnell für eine Lösung sorgen
Die Initiative Tierwohl (ITW) hat in einem Rundschreiben darüber informiert, dass die sogenannten Einmalzahlungen zum Eintritt in die 3. Programmphase nicht für alle Betriebe gezahlt werden können, auch wenn diese ihr Audit bis zum 30.06.2021 erfolgreich absolviert haben. Der ISN-Vorsitzende Heinrich Dierkes fordert die ITW und den Handel auf, hier schnell für eine Lösung im Sinne der Betriebe zu sorgen.
Die Initiative Tierwohl (ITW) hat in einem Rundschreiben darüber informiert, dass die sogenannten Einmalzahlungen zum Eintritt in die 3. Programmphase (hier geht es um 3.000,- € je Betrieb) nur noch für die Betriebe gezahlt werden, deren Einmalzahlung bereits durch die Teilnahme an der bisherigen Programmphase reserviert worden war bzw. deren bestandenes Audit bis einschließlich 24. Juni 2021 durchgeführt und bis Anfang Juli freigegeben wurde.
In den bisherigen Ankündigungen der ITW war als Voraussetzung für die Zahlung von einem bestandenen Audit bis zum 30.06.2021 die Rede. Die ITW begründet den nun um sechs Tage verkürzten Zeitraum damit, dass das vorgesehene Budget für diese Einmalzahlungen in Höhe von 20 Mio. € aufgrund der hohen Teilnahmebereitschaft der Landwirte nicht für alle Betriebe ausreiche und es so zum Windhundverfahren komme.
Zahlreiche Betriebe betroffen
In den vergangenen Tagen haben wir zahlreiche Rückmeldungen von ISN-Mitgliedern erhalten, die massiven Unmut über das Vorgehen der ITW geäußert haben. Aus Sicht der Schweinehalter wurde ein Windhundverfahren bei drohender Überzeichnung des Budgets im Vorfeld nicht entsprechend kommuniziert. Offensichtlich scheint es sich um zahlreiche Betriebe zu handeln, die trotz erfüllter Vorgaben und trotz bestandenem Audit innerhalb des ursprünglich angekündigten Zeitraums bis zum 30.06.2021 die Einmalzahlungen nicht bekommen sollen.
Zum Hintergrund der Zahlung
Das für die Einmalzahlungen reservierte Budget, stammt aus der von der Schwarz-Gruppe (Lidl und Kaufland) Ende 2020 angekündigten Sonderzahlung an die ITW in Höhe von insgesamt 50 Mio. €.
Die ITW hatte Ende 2020 in einer Pressemeldung mitgeteilt, dass aus diesem Topf alle an der Programmphase 2021-2023 teilnehmenden schweinehaltenden Betriebe eine Einmalzahlung von 3.000,- Euro erhalten sollen, wenn sie bis spätestens 30. Juni 2021 ein ITW-Audit erfolgreich bestanden haben. Zusätzlich sollten Ferkelerzeuger über die gesamte Programmlaufzeit eine um 1 Euro erhöhte Vergütung von dann insgesamt 4,07 Euro pro Tier erhalten. Schweinemäster erhalten für jedes Mastschwein, das im Zeitraum 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021 geschlachtet wird, neben dem bereits festgelegten Tierwohlentgelt in Höhe von 5,28 Euro einen zusätzlichen Aufschlag von 1 Euro, der direkt aus dem Fonds der ITW an die Tierhalter ausgezahlt wird. Dies hätten die ITW-Gesellschafter in Abstimmung mit Lidl und Kaufland beschlossen.
Die ISN meint:
Ich kann den Ärger der Berufskollegen gut verstehen, die im Glauben, alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt zu haben, jetzt die Einmalzahlungen nicht bekommen sollen
, kommentiert der ISN-Vorsitzende Heinrich Dierkes die Situation. Gerade in der aktuell katastrophalen finanziellen Situation ist das ein Desaster.
Dierkes weiter: Auch wenn die Einmalzahlungen durch die freiwillige Sonderzahlung der Schwarz-Gruppe getragen und ITW auf mögliche Kürzungen bei nicht ausreichendem Budget hingewiesen hat, muss aus meiner Sicht doch noch eine Lösung gefunden werden, damit die betroffenen Betriebe ihre Einmalzahlungen bekommen. Hier sehe ich die ITW und insbesondere die Lebensmitteleinzelhändler in der Pflicht, denn wer A sagt, der muss auch B sagen.
Der ISN-Vorsitzende führt weiter aus: Die Schweinehalter haben ein beeindruckendes Signal mit ihrer Teilnahmebereitschaft abgegeben. Was ist das für ein verheerendes Signal, wenn man sie nun im Regen stehen lässt – und das in der jetzigen Situation in der es auf den Betrieben so oder so schon finanziell lichterloh brennt. Wo soll das Vertrauen für eine angemessene Bezahlung bei den vom Lebensmitteleinzelhandel geforderten höheren Haltungsstufen 3 und 4 herkommen, wenn es schon jetzt nicht gelingt, Tierwohl auf der Haltungsstufe 2 entsprechend zu honorieren? Ich fordere die ITW und den Lebensmitteleinzelhandel dazu auf, jetzt ein klares Signal zu setzen und schnell für eine angemessene Lösung zur Honorierung der Tierwohl-Maßnahmen auf den Betrieben zu sorgen.