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Überprüfung der QS-Lieferberechtigung mit Abnehmer- und Lieferantenliste

©QS

Tierhalter, die am QS-System teilnehmen, sind dazu verpflichtet, bestimmte Futtermittel, Tiere oder Dienstleistungen ausschließlich von QS-lieferberechtigten Betrieben zu beziehen. Um deren Lieferberechtigung schnell und einfach zu überprüfen, können Tierhalter die in der QS-Datenbank zur Verfügung gestellten Abnehmer- und Lieferantenliste nutzen.

 

Wie die Qualität und Sicherheit GmbH (QS) mitteilt, gibt es seit dem 1. Januar 2022 in den Leitfäden für Landwirtschaft das neue Kriterium 3.1.2 Überprüfung der Lieferberechtigung. Damit soll das Verfahren zur Überprüfung der Lieferberechtigung in einem Kriterium gebündelt, statt wie bisher in vier verschiedenen Kriterien geprüft werden. Tierhalter, die am QS-System teilnehmen, sind dazu verpflichtet, bestimmte Futtermittel, Tiere oder Dienstleistungen ausschließlich von QS-lieferberechtigten Betrieben zu beziehen. Die Lieferberechtigung kann auf unterschiedliche Art und Weise vom Tierhalter überprüft werden.

 

Abnehmer- und Lieferantenliste als Hilfsmittel

In einem Schreiben an die Bündler weist QS auf die Abnehmer- und Lieferantenliste hin, die seit Anfang 2020 in der QS-Datenbank individuell von jedem Betrieb erstellt werden kann. Damit könnten Tierhalter ihre Abnehmer und Lieferanten individuell in einer Liste zusammenstellen und anhand dieser schnell und unkompliziert die Lieferberechtigungen überprüfen. Ändere sich die Lieferberechtigung eines Abnehmers bzw. Lieferanten, werden die Tierhalter automatisch per E-Mail informiert und können sofort reagieren.

 

So funktioniert es

 


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