17.12.2021rss_feed

Umsatzsteuer: Bundesrat beschließt Senkung des Pauschalierungssatzes für Landwirte

Endgültig beschlossen: Pauschalierende Landwirte dürfen ab 2022 statt bisher 10,7 % nur noch 9,5 % Umsatzsteuer berechnen

Endgültig beschlossen: Pauschalierende Landwirte dürfen ab 2022 statt bisher 10,7 % nur noch 9,5 % Umsatzsteuer berechnen

Der Bundesrat hat in der heutigen Sitzung die neuen Regeln zur Umsatzsteuerpauschalierung für landwirtschaftliche Betriebe beschlossen. Somit dürfen pauschalierende Landwirte ab 2022 statt bisher 10,7 % nur noch 9,5 % Umsatzsteuer berechnen, berichtet Agra Europe (AgE).

ISN: Für die Landwirte bedeutet die neue Pauschalierungsregelung einen spürbaren Einschnitt und erhebliche finanzielle Verluste. Es gilt nun, individuell zu kalkulieren, wie die einzelnen Betriebe darauf reagieren sollten.

 

Neuregelungen nach Druck der EU

Bei der Umsatzsteuerpauschalierung wird es ab Beginn des kommenden Jahres deutliche Einschränkungen geben. Der Bundesrat hat heute dem Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht zugestimmt. Der Bundestag hatte bereits Mitte November grünes Licht für die noch vom vorherigen Kabinett vorgeschlagenen neuen Pauschalierungsregeln gegeben. Der Kürzung war ein jahrelanger Streit zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission um die Umsatzsteuerpauschale vorausgegangen. Brüssel wertete die Pauschalierung als versteckte Beihilfe, die den deutschen Landwirten im europäischen Wettbewerb einen Vorteil verschaffe.

 

Pauschalierungssatz sinkt auf 9,5 %.

Mit der Neuregelung wird bekanntlich der Durchschnittssatz für die Umsatzsteuerpauschalierung ab 1. Januar 2022 von 10,7 % auf 9,5 % gesenkt. Zudem wird die Anwendung der Pauschalierung auf Betriebe mit einem Umsatz von weniger als 600.000 Euro im Jahr beschränkt. Die Bundesregierung veranschlagt die steuerlichen Mehrbelastungen für pauschalierende Landwirte infolge der Änderungen auf 80 Mio. Euro im kommenden Jahr und auf jährlich 95 Mio. Euro ab 2023.

 

Die ISN meint:

Für die Landwirte bedeuten die neuen Pauschalierungssätze zusätzlich zur derzeit ohnehin schon desolaten finanziellen Situation auf den Betrieben einen weiteren spürbaren Einschnitt und erhebliche finanzielle Verluste. Sofern noch nicht geschehen, müssen die Betriebe nun individuell kalkulieren, ob es mit den neuen Regelungen zum Pauschalierungssatz sowie zur neuen Umsatzgrenze überhaupt sinnvoll ist, die Pauschalierung weiterhin zur Anwendung zu bringen oder besser auf die normale Umsatzbesteuerung zu wechseln.

Vor dem Hintergrund des Drucks von Seiten der EU-Kommission zu Änderungen bei der Umsatzsteuerpauschalierung in Deutschland scheint beim Gesetzgeber die derzeit finanziell desaströse Situation der Schweinehalter aber in den Hintergrund zu treten. So war es mehr als verwunderlich, wie der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums im Schnelldurchlauf das parlamentarische Verfahren durchlaufen hatte. Andere Gesetze und Verordnungen hingen hingegen Monate oder gar Jahre in nicht enden wollenden politischen Diskussionen bzw. Widerständen fest.


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