19.11.2020rss_feed

Umsetzung UTP-Richtlinie: Unlautere Handelspraktiken im Lebensmitteleinzelhandel sollen verboten werden

Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwuf zum Verbot unfairer Handelspraktiken beschlossen #fairplayfürbauern (Screenshot Quelle: https://twitter.com/JuliaKloeckner)

Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwuf zum Verbot unfairer Handelspraktiken beschlossen #fairplayfürbauern (Screenshot Quelle: https://twitter.com/JuliaKloeckner)

Das Bundeskabinett hat gestern dem vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) vorgelegten Gesetzesentwurf gegen unlautere Handelspraktiken im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) zugestimmt. Die Gesetzesänderung zur Umsetzung der UTP-Richtlinie soll mehr Fairness bei Vertragsbeziehungen für Bauern und Lieferanten erzielen, wie Agra Europe berichtet.

Mit den neuen Regelungen sollen unlautere Praktiken verboten werden, die sich im Lebensmittelhandel in den vergangenen Jahren immer stärker durchgesetzt haben und die Erzeuger klar benachteiligen, wie zum Beispiel kurzfristige Stornierungen, lange Zahlungsziele für verderbliche Waren oder einseitige Änderungen der Lieferbedingungen.

ISN: Es wird höchste Zeit, dass die unlauteren Handelspraktiken im deutschen Lebensmitteleinzelhandel ein Ende haben.

 

Lebensmitteleinzelhandel nutzt Marktmacht aus

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken (UTP-Richtlinie) und zusätzlichen nationalen Ergänzungen will die Bundesregierung die kleinen Lieferanten und die Erzeugerstufe in der Lebensmittelkette gegen die Marktmacht des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) stärken. Der gestern im Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht unter anderem Verbote für etliche, bisher übliche Praktiken zwischen LEH und Lieferanten vor. So sollen Käufer Bestellungen von verderblichen Lebensmitteln nicht mehr kurzfristig stornieren oder einseitig die Lieferbedingungen, Qualitätsstandards und Zahlungsbedingungen ändern dürfen. Das Zahlungsziel für solche Lebensmittel soll künftig nicht später als 30 Tage und für nichtverderbliche Lebensmittel nicht später als 60 Tage betragen.

 

Unlautere Handelspraktiken werden verboten

Klar untersagt soll auch sein, dass der Käufer Liefervereinbarungen trotz Verlangen des Lieferanten nicht schriftlich bestätigt oder die Käufer Geschäftsgeheimnisse von Lieferanten rechtswidrig erwerben und nutzen beziehungsweise Käufer mit Vergeltungsmaßnahmen kommerzieller Art bedrohen. Entschädigungen vom Lieferanten für die Bearbeitung von Kundenbeschwerden sollen ohne ein Verschulden desselben nicht mehr zulässig sein, ebenso wie die Rückgabe nicht verkaufter Erzeugnisse an den Lieferanten ohne Zahlung. Untersagt wird ferner, dass der Käufer vom Verkäufer eine Zahlung für die Lagerung der Erzeugnisse verlangt oder der Lieferant Kosten zu tragen hat, die dem Käufer ohne ein Verschulden des Lieferanten entstehen, nachdem die Ware dem Käufer übergeben wurde.

Die Richtlinie sieht außerdem vor, dass andere Handelspraktiken nur erlaubt sind, wenn sie vorher ausdrücklich und eindeutig zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden. Dies soll beispielsweise dann gelten, wenn der Lieferant die Kosten für Preisnachlässe im Rahmen von Verkaufsaktionen übernimmt, wenn der Lieferant Listungsgebühren zahlt oder wenn ein Lieferant sich an Werbekosten des Händlers beteiligt.

 

Ziel: Faire und verlässliche Vertragsbedingungen für kleine Erzeuger

Unlautere Praktiken sind im Lebensmittelhandel vielfach Realität, stellte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner bei der gestrigen Vorstellung des Gesetzentwurfs fest. Dieses System wolle die Bundesregierung beenden, auch um kleine Erzeuger und die regionale Produktion zu stärken. Nach Einschätzung von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sei der Entwurf zur Umsetzung der UTP-Richtlinie ein guter Kompromiss zwischen landwirtschaftlichen Erzeugern, sonstigen Lebensmittelherstellern und -lieferanten auf der einen sowie dem Lebensmitteleinzelhandel auf der anderen Seite. Für beide Seiten seien faire und verlässliche Vertragsbeziehungen essentiell. Diesem Ziel sind wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gerecht geworden, so Altmaier.

 

Die ISN meint:

Der gestrige Beschluss des Bundeskabinetts zur Umsetzung der europäischen UTP-Richtlinie in deutsches Recht ist zu begrüßen. Es wird höchste Zeit, dass die unlauteren Handelspraktiken im deutschen Lebensmitteleinzelhandel ein Ende haben. Es ist nicht hinzunehmen, wenn die großen deutschen Konzerne des Lebensmitteleinzelhandels ihre enorme Marktmacht immer weiter zu Lasten der landwirtschaftlichen Erzeuger ausnutzen.


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