16.08.2022rss_feed

Vermarktung von Schweinen aus ASP-Restriktionsgebieten läuft weiter stockend – ISN: Die Schweine müssen raus - Jetzt!

Die Vermarktung von Mastschweinen aus den ASP-Restriktionszonen im Emsland muss endlich ins Rollen kommen. ©ISN, Canva, https://geodaten.emsland.de

Die Vermarktung von Mastschweinen aus den ASP-Restriktionszonen im Emsland muss endlich ins Rollen kommen. ©ISN, Canva, https://geodaten.emsland.de

Nach wie vor stockt der Abkauf von Mastschweinen aus den Anfang Juli eingerichteten ASP-Restriktionszonen im Emsland. Weiterhin das Nadelöhr: die Fleischverarbeitung. Der Druck und die Verzweiflung auf den betroffenen schweinehaltenden Betrieben, die durch die Restriktionen unverschuldet in eine Notlage geraten sind, wird immer größer.

Die ISN fordert alle aus der Kette auf, weiter mit Hochdruck für Absatz zu sorgen, um den Abgabestau bei den Schweinen im Restriktionsgebiet aufzulösen. Auch muss endlich eine staatliche finanzielle Unterstützung der Betriebe her, welche die staatlich angeordneten Vermarktungsbeschränkungen ausgleicht!

 

Die Vermarktung von Mastschweinen aus den Anfang Juli eingerichteten ASP-Restriktionszonen im Emsland gestaltet sich weiter schwierig. Auch wenn sich inzwischen weitere Schlachtunternehmen bereiterklärt haben, Schweine aus den ASP-Gebieten abzunehmen, stockt der Abverkauf nach wie vor gewaltig.

Wie aus Angaben des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums (ML) vom vergangenen Freitag hervorgeht, gehen noch immer deutlich zu wenig Tiere aus den Restriktionsgebieten raus. Bis vergangenen Freitag seien nur etwa 5.000 Mastschweine geschlachtet worden. Allein rund 21.000 überschwere Tiere befänden sich in den Ställen der ASP-Sperrzone, wöchentlich kämen fast 6.000 dazu. Um den Druck von den Betrieben abzubauen, stellt das ML nun eine mögliche Kostenübernahme der Lagerung des Fleisches nach der Schlachtung in Kühlhäusern in Aussicht. Nach eigenen Angaben befände man sich dazu im Austausch mit dem niedersächsischen Finanzministerium.

 

In diesem Zusammenhang macht das ML noch einmal darauf aufmerksam, dass das Fleisch nach einer entsprechenden gesetzlich vorgeschrieben Behandlung frei handelbar ist. Für die Schlachtung, Zerlegung und die anschließende Weiterarbeitung gelten strenge tierseuchenrechtliche Vorgaben der EU. Das Fleisch kann nach einer risikomindernden Behandlung – zum Beispiel Erhitzen – anschließend wie jedes andere Fleischerzeugnis in den Verkehr gebracht werden. Außerdem stammen die Schweine aus Beständen in der Sperrzone, die vor der Schlachtung mit negativem Ergebnis auf ASP untersucht wurden. Vor diesem Hintergrund formulierte Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast die Erwartung an alle Wirtschaftsbeteiligten weiterhin mögliche Vertriebswege für das Fleisch mit Nachdruck zu suchen. Es sei weder nachvollziehbar, noch zu vermitteln, dass dieses hochwertige Fleisch nicht zu vermarkten sein soll, so die Ministerin.

 

Die ISN meint:

Die Zahlen aus dem Emsland zeigen deutlich, dass jetzt schnellstmöglich etwas passieren muss! Auch wenn inzwischen verschiedene Schlachtunternehmen die Abnahme von Schweinen zugesichert haben bzw. schon Schweine abgenommen haben, reicht der Abfluss längst nicht, um den wachsenden Schweinestau abzubauen. Die Lage auf den Höfen in den Restriktionsgebieten spitzt sich dramatisch zu. Bei vielen ist die Verzweiflung groß. Es kann nicht sein, dass die Schweinehalter, die durch die Restriktionen unverschuldet in eine Notlage geraten sind, so lange alleine gelassen werden. Es muss jetzt und nicht erst in Wochen gehandelt werden, um den Engpass aufzulösen!

 

Ohne Frage ist die Herausforderung für die Fleischverarbeiter groß, das z.B. durch Erhitzen behandelte Fleisch zu verwerten – deshalb ist hier auch das Nadelöhr. Trotzdem dürfen die Bemühungen nicht nachlassen, dieses hochwertige Fleisch unterzubringen. Natürlich müssen – auch wenn das für die Betrieb im Emsland zu spät kommt – dringend die Maßnahmen für die Behandlung des Fleisches aus Restriktionsgebieten auf den Prüfstand. Mit diesen Vorgaben und der damit verbundenen staatlich angeordneten Schwerverkäuflichkeit des Fleisches kann und darf es nicht weitergehen.

 

Aber für die Schweinehalter im Emsland muss jetzt das Ventil endlich richtig geöffnet werden, auch wenn das erst einmal die Einlagerung ins Kühlhaus bedeutet. Das Land Niedersachsen steht – wie viele andere auch – in der Verantwortung schnell zu handeln. Deshalb ist auch der Ansatz, mehr Fleisch einzulagern, in diesem Fall zu begrüßen. Aber auch das ist nur ein einzelnes der auf dem Tisch liegenden Puzzleteile, die zu einer Gesamtlösung führen. Eines der wichtigsten Teile wäre das Erreichen der Verkürzung der Sperrfrist bei der EU. Aber auch eine begleitende finanzielle Unterstützung der Betriebe durch den Staat muss endlich erfolgen - so, wie sie beispielsweise im Rahmen der Härtefallregelung analog zu den Corona-Hilfen gezahlt wurde. Diese Forderung kommt nicht von ungefähr, denn wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Wie bei Corona geht es nämlich auch hier um staatlich angeordnete Hygienemaßnahmen, die für erhebliche Markteinschränkungen sorgen. Das Fleisch und damit die Schweine aus den Restriktionsgebieten werden schwer verkäuflich – wenn man bei Null-Erlösen für die Schweinehalter überhaupt von Verkauf sprechen kann. Die Betriebe im Restriktionsgebiet fahren durch die staatlich angeordneten Hygienemaßnahmen finanziell gegen die Wand – ohne, dass sie irgendetwas falsch gemacht haben. Die Verantwortung des Staates, hier durch finanzielle Unterstützung gegenzusteuern, ist enorm – umso unverständlicher ist es, dass der Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir in dieser Frage gänzlich abgetaucht zu sein scheint.


arrow_upward