27.06.2013rss_feed

Vermittlungsausschusses einigt sich auf Kompromiss zur Änderung des Arzneimittelgesetzes

Blick in den Medikamenteschrank

Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat sich am gestrigen Mittwoch, 26.06.2013 auf einen Kompromiss zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) geeinigt.

 

Darin wird eine Reihe von Anliegen des Bundesrates in eine vom Bundestag bereits im Februar beschlossene Arzneimittelnovelle übernommen. Beide Häuser müssen den Kompromissvorschlag noch bestätigen, was aber als nahezu sicher gilt. Der Bundestag wird sich bereits in dieser Woche, der Bundesrat am 5. Juli 2013 mit dem Kompromiss befassen. Damit könnte das Gesetz dann Anfang 2014 in Kraft treten.

 

Mitteilungspflicht zu Aufzucht und Mast

Mit der Änderung des Arzneimittelgesetzes soll die Antibiotikagabe an Tiere stärker als bislang vorgesehen verringert werden. So soll die Mitteilungspflicht des Tierhalters bzgl. der verabreichten Antibiotika über den Mastbereich hinaus auch auf die Aufzucht erweitert werden.

 

Minimierungsplan bei Überschreitung

Bei erheblicher Überschreitung der bundesweiten Therapiehäufigkeit wird der Tierhalter gegenüber der Behörde verpflichtet, unaufgefordert einen Minimierungsplan vorzulegen. Zudem erhält die Behörde stärkere Befugnisse, die verringerte Antibiotikagabe gegenüber dem Tierhalter durchzusetzen. Bei wiederholten Verstößen gegen behördliche Minderungsanordnungen kann ein Betrieb in besonders schwerwiegenden Fällen bis zu drei Jahre lang stillgelegt werden.

 

Die aus der Therapieüberwachung erlangten Daten sollen über diesen Bereich hinaus auch bei Verdacht auf Verstöße gegen das Lebensmittel-, Tierschutz- und Tierseuchenrecht verwendet werden dürfen. Der Bundesrat hatte sich für eine völlige Streichung der Datenbeschränkung ausgesprochen.

Die ISN meint:

Die Änderung des Arzneimittelgesetzes bedeutet einerseits eine weitere deutliche Zunahme der Bürokratie für die Schweinehalter, aber auch die gleichzeitige Weitergabe von umfangreichen Datenmengen, die ggf. mit zum Teil erheblichen Konsequenzen für die Betriebe verbunden sein können.

 

Doch es gibt auch positive Aspekte. So bietet die Antibiotikadatenbank eine Chance, den praxisgerechten Einsatz von Antibiotika in der deutschen Schweinehaltung gegenüber der Öffentlichkeit mit Hilfe von fundierten Zahlen darzustellen. So gibt es bereits jetzt eine nicht zu unterschätzende Zahl von Betrieben, die Mastdurchgänge auch komplett ohne den Einsatz von Antibiotika realisieren können. Dies haben die ersten Auswertungen der QS-Antibiotikadatenbank bereits deutlich gezeigt.

 

Das Ziel der Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes wird von der ISN voll unterstützt. Dabei darf man jedoch nicht übers Ziel hinausschießen und die Maßnahmen dürfen nicht zu Lasten der Tiergesundheit gehen, was im Sinne des Tierschutzes kontraproduktiv wäre.

 

Problematisch ist aus Sicht der ISN die Verwendung der eingegebenen Daten zur Ahndung von Verstößen gegen das Lebensmittel-, Tierschutz- und Tierseuchenrecht, die aufgrund von Forderungen der Bundesländer in das AMG aufgenommen wird. Begründet wurde dies von den Bundesländern mit den Anforderungen des Informationsfreiheitsgesetzes.

Aus Sicht der Schweinehalter besteht die Gefahr, dass sich mit dem neuen AMG für die deutschen Schweinehalter ein starkes Restriktionssystem entwickelt, das dem dänischen System der Gelben Karte sehr ähnlich ist. Insbesondere die Möglichkeit für die Behörden, die Tierhaltung für bis zu drei Jahre untersagen zu können, geht deutlich über das Ziel hinaus.

 

Und die Humanmedizin?

Leider wird der Umgang mit Antibiotika in der Humanmedizin bei der Gesetzesnovelle völlig ignoriert, obwohl insbesondere in diesem Bereich wesentliche Ursachen für die zunehmende Verbreitung von Antibiotika-Resistenzen liegen.

Und was ist mit den Heimtieren? Auch die bleiben bei der AMG-Novelle unberücksichtigt.

Jetzt kommt es darauf an, dass Bund und Länder bei der Umsetzung der AMG-Novelle an einem Strang ziehen und praxisgerechte Lösungen entwickeln. Um den Aufwand für die Schweinehalter einigermaßen erträglich zu gestalten ist es unbedingt notwendig, dass die neue Antibiotikadatenbank mit bereits am Markt bestehenden Systemen verknüpft wird und keine unnötigen Doppeleingaben und –erfassungen notwendig sind.

 

Weitere Positionen und Stellungnahmen der ISN zu aktuellen politischen Entscheidungen finden Sie unter dem Menüpunkt ISN-Positionen!



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