24.09.2014rss_feed

Verschärfte Auflagen für Güllebehälter? - ISN lehnt Verschärfung ab und fordert Vertrauensschutz

Nach fast einjährigen Verhandlungen um die bundeseinheitliche Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) werden die Anforderungen für Güllebehälter nun vermutlich doch verschärft.

 

Die Bundesregierung wird laut Pressedienst Agra Europe aller Voraussicht nach der Forderung der Länderkammer zur Verschärfung der Bundesgesetzgebung nachkommen. Im Klartext: Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Silagesickersaft (JGA-Anlagen) werden in die verschärfte Bundes-Verordnung (AwSV) aufgenommen.

 

Überraschende Zustimmung aus Berlin

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hatte bislang, unter Hinweis auf die möglichen Folgekosten für die Landwirte, seine Zustimmung zum Inkrafttreten der Verordnung verweigert. Nun habe er nach Angaben des Pressedienstes durchklingen lassen, dass er seine ablehnende Position kaum durchhalten könne. Hintergrund seien die schwierigen Verhandlungen mit dem Bundesrat über die anstehende Novellierung der Düngeverordnung. Dennoch wolle sich der Minister weiter dafür einsetzen, dass die Landwirte nicht mit unnötigen Kosten belastet werden.

 

Leckageerkennungssytem und Sachverständigenprüfung

Die neuen Verpflichtungen sehen künftig eine Ausrüstung aller einwandigen Güllebehälter (ab 25 Kubikmeter) mit einem sogenannten Leckageerkennungssytem vor. Für bestehende Behälter soll diese Verpflichtung im Grundsatz ebenfalls gelten, es sei denn, eine nachträgliche Leckageerkennung ist technisch nicht machbar oder unverhältnismäßig. Den Nachweis dafür sollen die Landwirte erbringen. Unterirdische Güllebehälter müssen in Gebieten mit hohem Grundwasserstand zusätzlich doppelwandig ausgestaltet werden. Gleichzeitig sollen alle Güllebehälter alle 10 Jahre durch einen Sachverständigen geprüft werden.

 

 

Die ISN lehnt Verschärfung ab und fordert Vertrauensschutz

Es ist nach Ansicht der ISN absurd, das Gefahrenpotenzial von Güllebehältern mit dem von Chemie- oder Mineralöllagern gleichzusetzen. Schon heute wird die Dichtigkeit von Güllebehältern streng kontrolliert z.B. bei einer Cross Compliance Prüfung. Deshalb lehnt die ISN die geplanten Verschärfungen für JGS-Anlagen entschieden ab und fordert die Bundesregierung auf, nicht gegenüber den Ländern einzuknicken.

 

Erst 2010 hat der Bundestag im Rahmen der Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes entschieden, die Privilegierung von Behältern für Jauche, Gülle und Silagesickerwassersäften beizubehalten. Und schon vier Jahre später soll dieser Beschluss ausgehebelt werden?

Vor allem mittlere und kleinere Betriebe werden unter den sehr hohen Investitionskosten leiden. Insbesondere die Nachrüstung bestehender Anlagen ist oft wirtschaftlich unverhältnismäßig so ISN- Vorsitzender Heinrich Dierkes. Bestands- und Vertrauensschutz sieht anders aus.


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