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Verschärfte EU-Industrieemissionsrichtlinie in Kraft getreten- ISN: Besonders Familienbetriebe betroffen

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Am 4. August 2024 ist die überarbeitete EU-Richtlinie über Industrieemissionen (EU 2024/1785) in Kraft getreten. Mit der novellierten Industrieemissionsrichtlinie wurden die Schwellenwerte für die Tierhaltung deutlich angehoben. Für Schweinehalter sieht diese - mit Ausnahmen - einen Grenzwert von 350 Großvieheinheiten (GVE) vor. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, ihre nationalen Gesetze an die Richtlinie anzupassen. Ab 2030 sollen die neuen Emissionsvorgaben dann in der Tierhaltung schrittweise eingeführt werden.

ISN: Die novellierte Richtlinie ist ein herber und einschneidender Schlag gegen die Schweinehalter. Statt aller gegenteiliger Bekundungen aus der Politik wird das Ordnungsrecht wieder weiter hochgedreht. Die enormen Kosten der Emissionsminderungsmaßnahmen werden für familiengeführte Betriebe wirtschaftlich schlicht nicht umsetzbar sein und das Aus bedeuten.

 

Nachdem der Rat in Brüssel der neuen EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) im April zugestimmt hatte, ist die Richtlinie am 04.08.2024 in Kraft getreten. Mit der überarbeiteten Richtlinie werden mehr Tierhaltungsbetriebe in den Anwendungsbereich der Richtlinie aufgenommen. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 1. Juli 2026 Zeit, ihre nationalen Rechtsvorschriften an die überarbeitete Richtlinie anzupassen

 

Ab 2030: Schwellenwert von 350 GVE für Schweinehaltung

Für die Schweinehaltung sieht die novellierte IED einen Schwellenwert von 350 Großvieheinheiten (GVE) vor. Ausnahmen gelten für extensive Haltungsmethoden beziehungsweise den Ökolandbau. Für Gemischtbetriebe mit Schweine- und Geflügelhaltung sind 380 GVE vorgesehen. Die neuen Vorschriften gelten für die Landwirte allerdings frühestens ab 2030. Dann sollen die neuen Emissionsvorgaben schrittweise eingeführt werden.

 

Große Bewertungsunterschiede bei Schweinen

Zu beachten ist allerdings, dass der GVE-Berechnungsschlüssel alles andere als einheitlich ist. Speziell bei Schweinen liegen die in Deutschland verwendeten Umrechnungswerte des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) deutlich niedriger. So werden vom Statistischen Amt der EU (Eurostat) beispielsweise alle Schweine - außer Sauen sowie Ferkel unter 20 kg - mit jeweils 0,3 GVE bewertet. Dies bedeutet, dass die Obergrenze, ab der Betriebe nicht unter die IED fallen, gemäß dem Limit von 350 GVE bei 1.166 Mastschweinen liegt. Derweil sieht der in Deutschland übliche KTBL-Schlüssel aber nur 0,13 GVE für Mastschweine im Gewichtsbereich zwischen 25 kg und 115 kg vor. Auf der Grundlage des deutschen Systems würde der Schwellenwert für einen Mastbetrieb mit rund 2.692 Schweinen also mehr als doppelt so hoch liegen.

 

Anwendungsbereich wird 2026 überprüft

Die Brüsseler Behörde erwartet, dass mit dem Gesetz Emissionen von Schadstoffen wie Feinstaub, Schwefeldioxid oder Stickoxid bis 2050 um bis zu 40 Prozent gesenkt werden. Die Kommission wird bis zum 31. Dezember 2026 prüfen, ob es notwendig ist, die Emissionen aus der Tierhaltung, einschließlich der Rinderhaltung, weiter zu regeln und eine Gegenseitigkeitsklausel einzuführen, um sicherzustellen, dass Erzeuger außerhalb der EU ähnliche Anforderungen wie die EU-Vorschriften erfüllen, wenn sie in die EU exportieren. Im Jahr 2028 (und danach alle fünf Jahre) wird die Kommission die Umsetzung der Richtlinie unter Berücksichtigung von Zukunftstechniken überprüfen und bewerten.

 

Die ISN meint:

Die novellierte Richtlinie ist ein herber und einschneidender Schlag gegen die Schweinehalter. Besonders kleinere bis mittlere Betriebe werden mit schärferen Emissionsregeln zu tun haben. Denn in Kombination mit der GVE-Grenze führt der GVE-Berechnungsschlüssel der EU zur drastischen Absenkung der Betriebsgrößenschwellen, ab denen verschärfte Emissionsauflagen greifen.

Die enormen Kosten der Emissionsminderungsmaßnahmen sind gerade für familiengeführte Betriebe wirtschaftlich schlicht nicht umsetzbar. Schon ohne diese Neuregelung wissen viele Schweinehalter nicht, wie sie die Vorgaben und Fristen der TA-Luft erfüllen sollen. Nun wird eine Vielzahl Betriebe dazukommen, die direkt betroffen sind. Statt aller gegenteiliger Bekundungen aus der Politik wird das Ordnungsrecht wieder weiter hochgedreht. Insbesondere für Familienbetriebe mit kleineren und mittleren Schweinebeständen wird das das Aus bedeuten.

 


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