Verschärfte Industrieemissionsrichtlinie beschlossen – ISN: Besonders Familienbetriebe betroffen
Von den Verschärfungen der novellierten EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) sind vor allem kleinere und mittlere Familienbetriebe betroffen. ©ISN,Canva
In Brüssel hat nun auch der Rat der neuen EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) zugestimmt. Für Schweinehalter sieht diese - mit Ausnahmen - einen Grenzwert von 350 Großvieheinheiten (GVE) vor. Für Gemischtbetriebe mit Schweinen und Geflügel sind 380 GVE vorgesehen. Die Regeln treten frühestens ab 2030 in Kraft, berichtet AgE.
ISN: Von den Verschärfungen sind insbesondere kleinere und mittelgroße Schweinebestände betroffen, weil die Grenzen, ab denen die IED-Vorgaben greifen, massiv abgesenkt werden. Statt aller gegenteiliger Bekundungen aus der Politik wird das Ordnungsrecht wieder weiter hochgedreht. Für viele Familienbetriebe wird das das Aus bedeuten.
Nach langem Tauziehen hat der Rat in Brüssel einer novellierten EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) seinen Segen erteilt. Der Gesetzestext wird nach dem am heutigen Freitag (12.4.) erfolgten endgültigen Ja der Mitgliedstaaten nun zeitnah im EU-Amtsblatt veröffentlicht. In Kraft tritt die Richtlinie 20 Tage später. Die EU-Länder haben dann bis zu 22 Monate Zeit, um die Bestimmungen der Richtlinie in ihr nationales Recht umzusetzen. Die Trilog-Übereinkunft mit Kommission und EU-Parlament wurde im November geschlossen.
Schwellenwert von 350 GVE für Schweinehaltung
Für die Schweinehaltung sieht die novellierte IED einen Schwellenwert von 350 Großvieheinheiten (GVE) vor. Ausnahmen gelten für extensive Haltungsmethoden beziehungsweise den Ökolandbau. Für Gemischtbetriebe mit Schweine- und Geflügelhaltung sind 380 GVE vorgesehen. Die neuen Vorschriften gelten für die Landwirte allerdings frühestens ab 2030. Dann sollen die neuen Emissionsvorgaben schrittweise eingeführt werden.
Große Bewertungsunterschiede bei Schweinen
Zu beachten ist allerdings, dass der GVE-Berechnungsschlüssel alles andere als einheitlich ist. Speziell bei Schweinen liegen die in Deutschland verwendeten Umrechnungswerte des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) deutlich niedriger. So werden vom Statistischen Amt der EU (Eurostat) beispielsweise alle Schweine - außer Sauen sowie Ferkel unter 20 kg - mit jeweils 0,3 GVE bewertet. Dies bedeutet, dass die Obergrenze, ab der Betriebe nicht unter die IED fallen, gemäß dem Limit von 350 GVE bei 1.166 Mastschweinen liegen würde. Derweil sieht der in Deutschland übliche KTBL-Schlüssel aber nur 0,13 GVE für Mastschweine im Gewichtsbereich zwischen 25 kg und 115 kg vor. Auf der Grundlage des deutschen Systems würde der Schwellenwert für einen Mastbetrieb mit rund 2.692 Schweinen also mehr als doppelt so hoch liegen.
Die ISN meint:
Dass nach dem EU-Parlament nun auch der Rat der EU den erweiterten Vorgaben der Emissionsrichtlinie zustimmt, ist ein herber und einschneidender Schlag gegen die Schweinehalter. Besonders kleinere bis mittlere Betriebe werden mit schärferen Emissionsregeln zu tun haben. Denn in Kombination mit der GVE-Grenze führt der GVE-Berechnungsschlüssel der EU zur drastischen Absenkung der Betriebsgrößenschwellen, ab denen verschärfte Emissionsauflagen greifen.
Die enormen Kosten der Emissionsminderungsmaßnahmen sind gerade für familiengeführte Betriebe wirtschaftlich schlicht nicht umsetzbar. Schon ohne diese Neuregelung wissen viele Schweinehalter nicht, wie sie die Vorgaben und Fristen der TA-Luft erfüllen sollen. Nun wird eine Vielzahl Betriebe dazukommen, die direkt betroffen sind. Insbesondere für Familienbetriebe mit kleineren und mittleren Schweinebeständen wird das das Aus bedeuten.